Arbeitsrecht in Liechtenstein

Das Arbeitsrecht in Liechtenstein regelt Arbeitsverträge, Lohn, Arbeitszeit, Schutz am Arbeitsplatz, Mitwirkung, Streitigkeiten und Beendigung. Die wichtigsten Bestimmungen finden sich in den arbeitsrechtlichen Vorschriften des ABGB, im Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen, im Sozialversicherungsrecht, Gleichstellungsrecht, Gesamtarbeitsverträgen und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Rechte und Pflichten können deshalb von Vertrag, Beruf, anwendbarem Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsplatz und grenzüberschreitender Beschäftigung abhängen.

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