Einwanderungsrecht in Liechtenstein

Das Einwanderungsrecht in Liechtenstein regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutz und Einbürgerung. Welcher Weg gilt, hängt vor allem von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltszweck, dem verfügbaren Wohnraum und den finanziellen Mitteln ab. Das Ausländer- und Passamt, meist APA genannt, bearbeitet die meisten Aufenthalts- und Migrationsverfahren. Über bestimmte quotenabhängige, Schutz- und Einbürgerungsangelegenheiten entscheidet die Regierung.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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