Der Kindergarten beginnt nach Vollendung des vierten Lebensjahrs und dauert normalerweise zwei Jahre; im Allgemeinen ist der Besuch freiwillig. Für Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen ist das zweite Kindergartenjahr jedoch obligatorisch. Danach beginnt mit der fünfjährigen Primarschule die Schulpflicht. Kinder treten normalerweise ein, wenn sie bis Ende Juni sechs Jahre alt geworden sind. Die vierjährige Sekundarschule umfasst die Oberschule, Realschule und die Unterstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums. Die Oberschule bietet in den Klassen 6 bis 9 eine praktische und berufsorientierte Allgemeinbildung. Die Realschule vermittelt in denselben Klassen eine umfassendere und leistungsorientiertere Allgemeinbildung. Das Langzeitgymnasium dauert ab der fünften Primarklasse sieben Jahre; die Kurzform vier Jahre. Die Oberstufe führt zur Matura und zum Zugang zur Hochschulbildung. Der öffentliche Lehrplan LiLe gilt seit 2019 und ist mit dem Schweizer Lehrplan 21 abgestimmt. Ein Schuljahr umfasst mindestens 38 und höchstens 40 Wochen; samstags findet kein Unterricht statt. Öffentliche Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen sowie die Sonderschulung sind grundsätzlich kostenlos. Schulmaterialien und Lehrmittel sind im Kindergarten, in der Primarschule, in der Sonderschulung und in den Klassen 1 bis 4 der Sekundarschule kostenlos. Für Verpflegung bei Lagern, Ausflügen und Theaterbesuchen können Familien Beiträge zahlen. Bewilligte Privatschulen, darunter die Liechtensteinische Waldorfschule und formatio, erheben Schulgebühren. Öffentliche Gemeindeprimarschulen und Kindergärten gibt es in Balzers, Triesen, Triesenberg, Vaduz, Schaan, Planken, Eschen/Nendeln, Mauren/Schaanwald, Gamprin, Schellenberg und Ruggell. Landesschulen der Sekundarstufe I befinden sich in Balzers, Eschen, Triesen und Vaduz; das Liechtensteinische Gymnasium ist in Vaduz. Das neue Schulzentrum der Sekundarstufe in Ruggell ist für Sommer 2027 geplant. Die Regierung hat die Oberaufsicht und erlässt Vorschriften. Das Schulamt ist für Planung, Betrieb, Aufsicht, Lehrmittel, Schulpsychologie, Bildungsförderung, Schulsozialarbeit und Schulwechselentscheide zuständig. Der Schulrat entscheidet oder prüft Streitfälle zu Aufnahme, Schulartwechsel, sonderpädagogischer Platzierung sowie Bewilligungen für Privatschulen, ausländische Schulen oder Privatunterricht. Gemeindeschulräte bearbeiten Angelegenheiten der Schulkreise und Gemeindeschulen. Kinder mit Wohnsitz in Liechtenstein erfüllen die Schulpflicht an einer öffentlichen Schule, bewilligten Privatschule, anerkannten Schule im Ausland oder mit bewilligtem Privatunterricht. Die Anmeldung an eine öffentliche Primarschule erfolgt üblicherweise an der Schule im Schulkreis des Kindes. Familien, die nach Liechtenstein ziehen, benötigen eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Deutschsprachige Kinder besuchen im Allgemeinen den Kindergarten oder die Primarschule ihrer Gemeinde. Das Schulamt koordiniert die Platzierung auf der Sekundarstufe und Unterstützung für Kinder, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen. Bei einem Umzug zwischen Gemeinden melden Familien das Kind an der bisherigen Schule ab und im neuen Schulkreis wieder an. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I beruht auf einer Gesamtbeurteilung durch die Klassenlehrperson. Sie berücksichtigt Lernen, Arbeits- und Sozialverhalten sowie Lernkontrollen. Der Elternwunsch fliesst ebenfalls ein. Sind Schule und Eltern einverstanden, schicken sie eine gemeinsame Erklärung ans Schulamt. Bei Uneinigkeit nimmt das Kind an einer Übertrittsprüfung teil, und das Schulamt entscheidet über die Platzierung. Ein Wechsel zwischen Schularten ist unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise von der Oberschule in die Realschule und von der Realschule ins Gymnasium. Kinder aus Privat- oder Auslandsschulen können im Allgemeinen ohne Prüfung in die Oberschule eintreten. Für Realschule oder Gymnasium gelten die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen oder ein Gleichwertigkeitsnachweis. Andernfalls umfasst eine schriftliche Prüfung Deutsch, Mathematik, Englisch und höchstens ein Promotionsfach; pro Fach sind 60 bis 120 Minuten vorgesehen. Schulen bieten Unterstützung im Klassenverband sowie Gruppen- und Einzelunterricht, zusätzliche Deutschförderung und schulpsychologische Dienste an. Neu zugezogene Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse können sechs bis zwölf Monate intensiven Deutschunterricht erhalten. Jüngere Kinder werden in den Kindergarten oder die erste Primarklasse integriert; ältere lernen zunächst in Klassen oder Gruppen, bevor sie in den Regelunterricht wechseln. Die schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos und leicht zugänglich. Die staatlich garantierte, öffentlich anerkannte Sonderpädagogische Tagesschule Schaan am HPZ bietet lokale Sonderschulung. Grundlage der Platzierung sind eine Abklärung durch den schulpsychologischen Dienst und ein Entscheid des Schulamts oder Schulrats. Unterstützung kann bei erheblichen Sprach- oder Sprechschwierigkeiten, kognitiven, mehrfachen oder Entwicklungsbehinderungen erfolgen. Angebote umfassen Logopädie, Psychomotorik, Frühförderung, Sprachheilkindergarten, Einführungsklassen, Aufbauklassen und Stützunterricht. Kinder mit erheblichen Mobilitäts-, Verhaltens- oder Sinnesbeeinträchtigungen können auch eine Sonderschule in der Schweiz oder in Österreich besuchen. Die Sonderschulung ist kostenlos. Wo möglich, soll das Kind in die Regelschule integriert werden oder im jeweiligen Umfeld möglichst selbstständig werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch sicherstellen, die Schulordnung beachten und Absenzen umgehend melden. Begründete Absenzen benötigen eine Bewilligung. Verstösse gegen die Schulpflicht können mit bis zu CHF 5.000 gebüsst werden. Familien haben Anspruch auf regelmässige Gespräche, schriftliche Informationen zu Leistung, Verhalten und Absenzen sowie Beratung zu Bildungswegen. Schülerinnen und Schüler dürfen entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand an Entscheidungen mitwirken. Ein Ausschluss von der Schule ist nur bei schwerer Gefährdung oder störendem Verhalten möglich. Solange die Schulpflicht gilt, muss der alternative Schulbesuch weitergeführt werden. Im Schuljahr 2026/27 beginnt die Schule am 17. August 2026. Zu den gemeldeten Neueintritten gehören 396 Kinder im Kindergarten, 379 in der ersten Primarklasse und 373 in der ersten Sekundarklasse: davon 116 in der Oberschule, 162 in der Realschule und 95 am Liechtensteinischen Gymnasium.
Schule in Liechtenstein
Das Schulsystem Liechtensteins bietet allgemeine Bildung vom Kindergarten über die Primarschule bis zur Sekundarstufe I. Für Kinder mit Wohnsitz in Liechtenstein dauert die Schulpflicht neun Schuljahre. Der Kindergarten dauert gewöhnlich zwei Jahre und ist kostenlos; an öffentlichen Schulen sind Unterricht und Schulmaterialien gebührenfrei. Zum System gehören Gemeindeschulen, Landesschulen, bewilligte Privatschulen sowie anerkannte Alternativen im Ausland und bewilligter Privatunterricht.
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