Strafrecht in Liechtenstein

Das Strafrecht in Liechtenstein bestimmt strafbares Verhalten, persönliche Schuld, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Sanktionen sowie die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Die wichtigsten Regeln stehen im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung und in besonderen Gesetzen; durch den Zollvertrag bestehen einzelne Verbindungen zum Schweizer Recht. Die Landespolizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft leitet die Strafverfolgung, und das Fürstliche Landgericht entscheidet in erster Instanz.

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