Wahlen in Liechtenstein

Bei Wahlen in Liechtenstein werden die Vertretungen für Landtag und Gemeinden in geheimer, direkter und proportionaler Wahl bestimmt. Der Landtag hat 25 Sitze: 15 entfallen auf das Oberland und 10 auf das Unterland. Für Wählergruppen gilt eine landesweite Sperrklausel von 8 %. Wahlberechtigte liechtensteinische Staatsangehörige ab 18 Jahren können persönlich oder brieflich abstimmen.

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