Religion in Luxemburg

Religion in Luxemburg umfasst religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, Gottesdienste, Bildung, Feiertage, Dialog und Übergangsriten. Das Verfassungsrecht schützt Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sechs konventionierte Religionsgemeinschaften haben eine formelle Verwaltungs- und Finanzbeziehung zum Staat. An öffentlichen Schulen gibt es den gemeinsamen Unterricht Vie et société statt konfessionellem Religionsunterricht. Religiöse Feiern können Ereignisse wie Eheschließungen oder Beerdigungen begleiten; den rechtlichen Status und Fristen bestimmen jedoch zivilrechtliche Verfahren.

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