Strafrecht in Madagaskar

Madagaskar verfügt über ein formelles nationales Strafrechtssystem auf Grundlage der Verfassung, des Code pénal, des Code de procédure pénale und späterer Sondergesetze. Es bestimmt strafbares Verhalten, Ermittlungsbefugnisse, Gerichtsverfahren, Sanktionen und die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Kriminalpolizeiliche Beamte von Polizei und Gendarmerie nehmen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Anzeigen entgegen und leiten Fälle in Ermittlungen oder Strafverfolgung. Der Ausgang hängt von der Tat, dem geltenden Recht, den Beweisen und dem zuständigen Gericht ab.

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