Einwanderungsrecht in Madagaskar

Das Einwanderungsrecht in Madagaskar regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Schutz, Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit, Ablehnung und Rechtsbehelfe für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose. Ein Nichtimmigrant hält sich bis zu drei Monate auf; ein Immigrant bleibt länger und benötigt im Allgemeinen ein Langzeitvisum und eine Aufenthaltskarte. Der Weg hängt vom Aufenthaltszweck ab, etwa Tourismus, Arbeit, Investition, Studium, Familienzusammenführung oder Ruhestand. Einreise und Aufenthalt sind Angelegenheiten des Außenministeriums, von Botschaften oder Konsulaten und der inländischen Einwanderungsbehörden.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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