Zu den wichtigsten Behörden und Diensten für formelle Beschäftigung gehören das Ministerium für Arbeit, öffentlichen Dienst und sozialen Dialog (Ministère du Travail, de la Fonction Publique et du Dialogue Social), MENEFP, ANPE, ONEF, INSTAT, CNCFP, INPS, CANAM und CMSS. Die ANPE veröffentlicht Stellenangebote, bietet Beratung und Vermittlung und unterstützt Selbstständigkeit, Ausbildung, berufliche Neuorientierung und Arbeitsmarktintegration. Zugang und Dichte der Angebote unterscheiden sich je nach Region. ANPE-Stellenangebote können befristete Verträge (CDD), unbefristete Verträge (CDI), Leiharbeit und Praktika umfassen. Für den vollständigen Online-Zugang kann ein Konto erforderlich sein; eine allgemeine ANPE-Gebühr wurde nicht bestätigt. Viele Stellen werden über persönliche Kontakte, direkte Anfragen bei Unternehmen oder Selbstständigkeit gefunden. Kleinanzeigen, ANPE-Vermittlung und formelle Auswahlverfahren sind weitere Wege. Bei privaten Bewerbungen werden häufig Lebenslauf, Motivationsschreiben, Abschluss- oder Arbeitszeugnisse, Ausweisdokumente und eine fristgerechte Einreichung verlangt. Die genauen Dokumente hängen von Unternehmen, Stelle und Bewerbungskanal ab. Eine Bewerbung im öffentlichen Dienst folgt der jeweiligen Ausschreibung für ein Auswahlverfahren oder einen Test der CNCFP. Im Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst 2026 traten 43.104 Bewerber für 824 Stellen an; 674 wurden zugelassen und 150 Stellen blieben unbesetzt. Prüfungsorte waren Bamako, Kayes, Sikasso, Ségou, Mopti, Gao und Tombouctou. Nach der jeweiligen Ausschreibung sind ein gültiger Ausweis, der verlangte Abschluss und eine fristgerechte Einreichung erforderlich. Die Zulassung allein garantiert jedoch keine Ernennung. Der Code du travail 2022 und das Dekret 2022-0125 bilden den wesentlichen Rahmen für abhängige Arbeit. Übliche Beschäftigungsformen sind CDD, CDI, Leiharbeit, Praktikum und Berufsausbildung. Selbstständigkeit und Familienarbeit sind mögliche Alternativen, aber nicht mit abhängiger Beschäftigung gleichzusetzen. Vertrag und gegebenenfalls geltender Tarifvertrag bestimmen Arbeit, Entgelt und Bedingungen; ein Tarifvertrag kann günstigere Bedingungen als der gesetzliche Mindestrahmen vorsehen. Eine Gehaltsabrechnung (bulletin de paie) sollte Bruttolohn, Grundgehalt, Prämien, Zulagen, Überstunden, Sachleistungen, Abzüge und Nettolohn ausweisen. Das Dekret 2015-0363 legte ab 2016 einen garantierten interprofessionellen Mindestlohn (SMIG) von 40.000 FCFA pro Monat und 230,77 FCFA pro Tag ausdrücklich fest. Auf einer INPS- oder RSU-Seite werden weiterhin 28.460 FCFA genannt; in den verfügbaren Recherchen wurde keine spätere Änderung eindeutig festgestellt. Vor einer Beschäftigungs- oder Lohnabrechnungsentscheidung sollte der anwendbare Mindestlohn daher erneut geprüft werden. Der Arbeitgeber muss sich und alle Beschäftigten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der INPS anmelden, Gehaltsangaben übermitteln und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerbeiträge zahlen. Die angegebenen Beitragssätze betragen ungefähr 8 % zulasten des Arbeitgebers für Familienleistungen, 3,5 % zulasten des Arbeitgebers und 3,06 % zulasten des Arbeitnehmers für die AMO-Krankenversicherung, 5,4 % zulasten des Arbeitgebers und 3,6 % zulasten des Arbeitnehmers für Alter, Invalidität und Hinterbliebene, 1 % bis 4 % zulasten des Arbeitgebers für Arbeitsunfälle sowie 1 % zulasten des Arbeitgebers für die ANPE. Insgesamt sind dies etwa 18,9 % bis 21,9 % für den Arbeitgeber und 6,66 % für den Arbeitnehmer. Die CANAM verwaltet die AMO über INPS und CMSS. Meldungen und Zahlungen sind grundsätzlich vom ersten bis zum fünfzehnten Tag des Monats fällig, wenn ein Arbeitgeber mehr als neun Beschäftigte hat, und vom ersten bis zum fünfzehnten Tag des Quartals bei weniger als zehn Beschäftigten. Beschäftigte sollten Anmeldung, Gehaltsabrechnung und Abzüge prüfen und sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen. Beschäftigung kann sich durch eine neue Bewerbung, ANPE-Vermittlung, Auswahlverfahren oder Test, Ausbildung, Umschulung oder ein Integrationsprogramm ändern. Angebot und Plätze können vom Projekt, der Region und der Quote abhängen. Eine Beschäftigung kann durch schriftliche Kündigung, Vertragsablauf oder eine andere im Arbeitsgesetz vorgesehene Beendigung enden. Beschäftigte sollten Schlusszahlung, gegebenenfalls zustehende Entschädigungen und Arbeitsbescheinigung sichern. Genaue Kündigungsfristen und Abfindungsregeln hängen von den anwendbaren Beschäftigungsregeln und den Umständen ab. In den verfügbaren Recherchen wurde keine landesweite Arbeitslosenversicherung festgestellt. Wer eine Stelle verliert, wechselt deshalb häufig in informelle Arbeit oder Selbstständigkeit, während die nächste Möglichkeit gesucht wird.
Beschäftigung in Mali
Beschäftigung in Mali umfasst abhängige bezahlte Arbeit unter der Weisung eines Arbeitgebers sowie die Suche nach einer Stelle, den Arbeitsbeginn, Stellenwechsel und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im formellen Bereich sind befristete und unbefristete Verträge, Leiharbeit und Praktika üblich; informelle Arbeit, Selbstständigkeit und Familienarbeit sind weiterhin weit verbreitet. Die ANPE, der öffentliche Arbeitsvermittlungsdienst Malis, unterstützt Stellenvermittlung, Ausbildung und Selbstständigkeit. Die Jugenddiagnose EMOP-2017 der ONEF verzeichnete 96 % informelle und 4 % formelle Beschäftigung; dieser historische Wert ist keine aktuelle nationale Quote.
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