Einwanderungsrecht in Mali

Das Einwanderungsrecht in Mali regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Die meisten ausländischen Staatsangehörigen benötigen ein Einreisevisum und Nachweise zu Reisezweck, finanziellen Mitteln und geplanter Rückkehr. Eine Übergangsregelung erlaubt derzeit Staatsangehörigen von Mali, Burkina Faso und Niger visumfreie Freizügigkeit, Aufenthalt und Niederlassung. Aufenthaltsdokumente, Arbeitsgenehmigungen sowie Flüchtlings- und Staatenlosigkeitsverfahren werden von unterschiedlichen malischen Behörden bearbeitet.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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