Das malische Einwanderungsrecht unterscheidet Kurzaufenthalte von Aufenthalt und dauerhafter Niederlassung. Für die Einreise sind normalerweise ein gültiger Reisepass, ein Einreisevisum und Unterlagen zum Reisezweck, zur Unterkunft oder zum Aufenthalt, zu finanziellen Mitteln und zur Rück- oder Weiterreise nötig. Ein Visum kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, wegen eines bestehenden Einreiseverbots oder einer Ausweisungsentscheidung verweigert werden. Ein Visum kann in der Regel einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erlauben und einmal verlängert werden. Visa für mehrfache Einreisen können sechs bis zwölf Monate gültig sein und nach den geltenden Bedingungen verlängert werden. Staatsangehörige von Mali, Burkina Faso und Niger profitieren derzeit trotz Malis Austritt aus der ECOWAS am 29. Januar 2025 von einer offiziellen Übergangsregelung für visumfreie Freizügigkeit, Aufenthalt und Niederlassung. Reisende sollten die aktuelle Anwendung dieser Regelung vor der Abreise bei der zuständigen malischen Auslandsvertretung oder Grenzbehörde bestätigen lassen.
Einwanderungsrecht in Mali
Das Einwanderungsrecht in Mali regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Die meisten ausländischen Staatsangehörigen benötigen ein Einreisevisum und Nachweise zu Reisezweck, finanziellen Mitteln und geplanter Rückkehr. Eine Übergangsregelung erlaubt derzeit Staatsangehörigen von Mali, Burkina Faso und Niger visumfreie Freizügigkeit, Aufenthalt und Niederlassung. Aufenthaltsdokumente, Arbeitsgenehmigungen sowie Flüchtlings- und Staatenlosigkeitsverfahren werden von unterschiedlichen malischen Behörden bearbeitet.
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