Strafrecht in Mali

Das Strafrecht in Mali regelt Straftatbestände, die persönliche und juristische Verantwortlichkeit, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Sanktionen und die Rechte beschuldigter, verurteilter und geschädigter Personen. Das System unterscheidet crimes, délits und contraventions und erfasst unter anderem Gewalt, Korruption, Wirtschafts-, Verkehrs- und Cyberstraftaten. Ein Strafverfahren kann mit einer plainte beim Procureur de la République oder einem Officier de Police judiciaire beginnen und über Ermittlungen, Anklage, Hauptverhandlung und Berufung fortgeführt werden. Zur maßgeblichen Rechtsgrundlage gehören das Code pénal und das Code de procédure pénale von 2024. Ihr Inkrafttreten und ihr Verhältnis zu älteren konsolidierten Gesetzesfassungen sollten im konkreten Fall geprüft werden.

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