Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören das Dekret Nr. 64-169 vom 15. Dezember 1964, das Gesetz Nr. 65-046 vom 23. Februar 1965 in der durch Gesetz Nr. 2024-038 geänderten Fassung, die Arbeitsvorschriften im Dekret Nr. 2022-022, der Schutzrahmen im Dekret Nr. 2022-063 und das Staatsangehörigkeitsgesetzbuch nach Gesetz Nr. 61-112 in der geänderten Fassung. Das Innenministerium und die DGAT sind für die allgemeine Migrationsverwaltung zuständig. ANRPTS bearbeitet Visa und Aufenthaltskarten. Das Außenministerium, das Beschäftigungsministerium, DGE und TECHGHIL, das Justizministerium und DACS sind ebenfalls für bestimmte Verfahren zuständig. CNCRPP und UNHCR spielen bei der Registrierung und beim Schutz von Flüchtlingen eine zentrale Rolle. Alle Visa werden elektronisch über ANRPTS bearbeitet; die Einreise erfolgt über internationale Grenzstellen. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig sein. Offiziell veröffentlichte Visa-Zeiträume umfassen 30 Tage, 90 Tage, 3 bis 12 Monate, 1 bis 2 Jahre, 2 bis 3 Jahre und mehr als 3 Jahre. Das aktuelle elektronische Portal bietet Optionen für 30, 90 und 360 Tage. Die veröffentlichten Gebühren unterscheiden sich zwischen Staatsangehörigen arabischer und afrikanischer Länder und Personen aus anderen Teilen der Welt: 40 € oder 55 € für 30 Tage, 70 € oder 95 € für 90 Tage, 135 € oder 190 € für 3 bis 12 Monate, 190 € oder 270 € für 1 bis 2 Jahre, 270 € oder 405 € für 2 bis 3 Jahre und 540 € oder 810 € für mehr als 3 Jahre. Es gibt bilaterale Visumbefreiungen; ihr Umfang hängt vom betreffenden Pass und der Staatsangehörigkeit ab. Eine Aufenthaltskarte, üblicherweise carte de séjour genannt, bescheinigt den rechtmäßigen Aufenthalt einer ausländischen Person. Der Antrag wird über ein Centre d’accueil des citoyens (Bürgerempfangszentrum) oder ANRPTS gestellt. Das geprüfte Portal nennt keine allgemeine Bearbeitungszeit oder Gebühr; die Nachweise hängen vom Aufenthaltszweck ab. Beschäftigte in der Privatwirtschaft legen in der Regel einen beglaubigten Arbeitsvertrag oder eine Arbeitserlaubnis vor. Selbstständige benötigen möglicherweise einen registre de commerce (Handelsregistereintrag) und Nachweise über Steuerzahlungen. Für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind Beschäftigungsnachweise erforderlich; für diplomatischen Aufenthalt ein Nachweis der Mission. Studierende legen eine Immatrikulationsbescheinigung vor; bei privater Bildung kann zusätzlich eine Beglaubigung durch das zuständige Ministerium erforderlich sein. Studierende einer Mahadra legen eine Bescheinigung der Einrichtung vor. Beschäftigte akkreditierter NGOs benötigen Arbeits- oder Vertragsnachweise zusammen mit dem agrément (offizielle Zulassung) der Organisation. Eine mauretanische Staatsangehörige oder ein mauretanischer Staatsangehöriger kann vor einem Notar eine Bürgschaft übernehmen. Ein Aufenthalt aufgrund einer Ehe kann auf einer biometrischen, über ANRPTS ausgestellten Heiratsurkunde, einer Gerichtsentscheidung oder einem vom Außenministerium beglaubigten ausländischen Heiratsdokument beruhen. Minderjährige können den Familiennachweis zu einem Elternteil vorlegen, der in Mauretanien wohnt. Für eine Beschäftigung ist eine von der DGE gemäß Dekret Nr. 2022-022 bearbeitete Arbeitserlaubnis erforderlich. Die üblichen Unterlagen umfassen eine attestation de travail (Arbeitsbescheinigung), Lebenslauf, Foto, Diplom, Passkopie und Arbeitsvertrag. Die angegebene Bearbeitungszeit beträgt 30 Tage; das Verfahren ist als kostenlos aufgeführt. In der Praxis ist die Arbeitserlaubnis auch für die Beantragung einer Aufenthaltskarte wichtig. Ausländische Studierende erhalten über ein Verfahren mit Botschaft, Außenministerium und Direction d’Enseignement privé (Direktion für private Bildung) eine Studierendennummer. Diese wird innerhalb von 24 Stunden kostenlos ausgestellt; für die Aufenthaltskarte sind dennoch gesonderte Unterlagen erforderlich. Die geprüften Verfahren zeigen kein umfassendes eigenständiges Familiennachzugsverfahren. Praktisch nutzbare Wege umfassen Ehe, notarielle Bürgschaft und Aufenthalt aufgrund der familiären Beziehung zu einem hier wohnenden Elternteil. Personenstandsdokumente unterstützen den Einwanderungsantrag; die zugrunde liegende zivilrechtliche Frage bleibt davon getrennt. Die geprüften Einwanderungsverfahren verlangen auch keinen allgemeinen Integrationskurs oder Sprachnachweis. Aufenthalt und zweckspezifische Nachweise sind die wichtigsten praktischen Voraussetzungen. Der Schutz von Flüchtlingen wird durch Dekret Nr. 2022-063 geregelt, das Dekret Nr. 2005-0022 ersetzt hat. Nach Angaben des UNHCR hat Mauretanien kein eigenes nationales Asylgesetz; das Dekret bildet die aktuelle Rechtsgrundlage, während CNCRPP und UNHCR Registrierung und Statusverfahren bearbeiten. Flüchtlinge und als schutzbedürftig anerkannte Personen können Schutzdokumente, Bewegungsfreiheit, Zugang zu Gerichten, Eigentumsrechte sowie grundsätzlich denselben Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung wie Staatsangehörige erhalten. Ein Konventionsreisedokument kann verfügbar sein. Die Ausweisung einer geschützten Person ist auf Sicherheitsgründe oder eine Freiheitsstrafe wegen einer Straftat begrenzt. Geschützte Personen dürfen keine subversiven Aktivitäten ausüben. Der Flüchtlingsschutz hat Vorrang vor dem gewöhnlichen Aufenthaltsrecht, wenn beide andernfalls anwendbar wären. In den geprüften offiziellen Portalen wurde kein gesondertes nationales Verfahren für Daueraufenthalt in Mauretanien gefunden. Ein langer Aufenthalt schafft nicht automatisch einen Daueraufenthaltsstatus. Praktische Alternativen sind die Verlängerung der Aufenthaltskarte, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, oder die Prüfung einer Einbürgerung. Ein Einbürgerungsantrag wird bei DACS eingereicht und umfasst im Allgemeinen ein schriftliches Gesuch, einen Aufenthaltsnachweis oder eine Aufenthaltskarte, ein Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und eine Überprüfung des guten Leumunds. Die angegebene Gebühr beträgt null; eine Bearbeitungszeit ist nicht genannt. Die Entscheidung setzt die Genehmigung durch die Präsidentschaft voraus. Die allgemeine Aufenthaltsdauer nach dem Staatsangehörigkeitsgesetzbuch beträgt üblicherweise 10 Jahre. Bevorzugte Kategorien können nach 5 Jahren anspruchsberechtigt sein; dazu zählen bestimmte ausländische Frauen, die mit mauretanischen Staatsangehörigen verheiratet sind und ununterbrochen hier gewohnt haben. Eine Ehe verleiht nicht automatisch die Staatsangehörigkeit. Gesetz Nr. 2024-038 sieht Strafen für unerlaubte Einreise außerhalb offizieller Grenzübergänge, Aufenthaltsverstöße und Verstöße gegen berufsbezogene Einwanderungsvorschriften vor. Diese Taten können mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 Ouguiya, Freiheitsstrafe von 2 bis 6 Monaten oder beidem geahndet werden. Gefälschte oder verfälschte Visa, Verlängerungsdokumente, Aufenthaltskarten, Arbeitserlaubnisse oder Ausweisdokumente können zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren, automatischer Ausweisung und einem von der zuständigen Verwaltung nach Ermessen verhängten Wiedereinreiseverbot von 1 bis 10 Jahren führen. Beschwerden zu Visa oder Aufenthaltskarten können an ANRPTS gerichtet werden. DGE ist für Fragen zu Arbeitserlaubnissen und DACS für Einbürgerungsangelegenheiten zuständig. Der Rechtsdienst des Außenministeriums kann bei Streitigkeiten ausländischer Personen in Mauretanien helfen; laut geprüften Angaben ist dieser Dienst kostenlos, ohne festgelegte Bearbeitungsfrist. Rechtshilfe gibt es beim regional zuständigen Bureau d’assistance judiciaire (Büro für Prozesskostenhilfe). Sie ist kostenlos und soll innerhalb von 15 Tagen bis spätestens einem Monat bearbeitet werden, auch für in Verwaltungshaft befindliche Personen, Flüchtlinge und Asylsuchende. Ein allgemeines Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung eines Visums oder Aufenthalts ist in den geprüften offiziellen Quellen nicht klar veröffentlicht. Bei einer Ablehnung, die den Status, die Abschiebung oder die Wiedereinreise betrifft, ist daher lokale Rechtsberatung angebracht. Das nationale Regime gilt in ganz Mauretanien. Schutzverfahren sind besonders für Hodh Chargui und das Gebiet des Mbera-Lagers sowie für Nouakchott und Nouadhibou relevant. Gesonderte verlässliche Einwanderungsregeln für eine Verwaltungsregion oder Gemeinde wurden nicht gefunden. Grenz- und Ankunftsfragen gehören nur dann hierher, wenn sie Visa oder Einreisebedingungen betreffen; staatliche Verwaltung und Personenstand sind nur relevant, soweit sie ein Einwanderungsdokument oder eine zuständige Behörde bereitstellen. Rückkehr und Menschenhandel gehören nur dann zu diesem Thema, wenn sie unmittelbar Ausweisung oder Schutz betreffen.
Einwanderungsrecht in Mauretanien
Das Einwanderungsrecht in Mauretanien regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, Schutz, Einbürgerung und Folgen von Verstößen. Für die Einreise sind grundsätzlich ein elektronisches Visum über ANRPTS, ein offizieller Grenzübergang und ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, sofern kein bilaterales Abkommen von der Visumpflicht befreit. Der Aufenthaltsstatus hängt von Nachweisen zum jeweiligen Aufenthaltszweck ab; der Schutz von Flüchtlingen folgt einem eigenen Dekret. In den geprüften offiziellen Verfahren wurde kein gesondertes Verfahren für Daueraufenthalt identifiziert; ein längerfristiger Aufenthalt kann stattdessen eine Verlängerung der Aufenthaltskarte oder eine Einbürgerung erfordern.
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