Politik in Moldau

Politik in Moldau umfasst die Organisation öffentlicher Gewalt und die Art und Weise, wie Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreter und lokalen Behörden wählen. Der Staat arbeitet auf Grundlage der Verfassung durch das Parlament, den Präsidenten, die Regierung, Gerichte, Organe der Verfassungskontrolle und lokale Regierungen. Wahlen verbinden die Bürgerinnen und Bürger mit diesen Institutionen, doch Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen folgen unterschiedlichen Regeln.

Staat

Moldau ist eine souveräne, unabhängige, einheitliche und unteilbare Republik, deren oberstes Gesetz die Verfassung ist. Parlament, Präsident, Regierung, Gerichte und Verfassungsorgane teilen die öffentliche Gewalt und arbeiten innerhalb der Rechtsstaatlichkeit zusammen. Staatliche Gewalt wird durch nationale Institutionen, Kommunalverwaltungen, öffentliche Dienste, Haushalte, Aufsichts- und Sicherheitsorgane ausgeübt.

Wahlen

Bei Wahlen in Moldawien werden Parlament, Präsident, lokale Vertretungen sowie in Gagausien der Bashkan und die Volksversammlung gewählt. Die Zentrale Wahlkommission, Comisia Electorală Centrală (CEC), führt das Wählerregister und organisiert landesweite Wahlen; Wahlkreisräte und Wahlbüros organisieren den örtlichen Ablauf, die Abstimmung und Auszählung. Wahlberechtigt sind moldauische Staatsangehörige ab 18 Jahren, sofern kein gerichtlich angeordneter Schutzstatus entgegensteht. Die Stimmabgabe ist persönlich und geheim; pro Wahl darf nur an einem Wahllokal und mit einem Stimmzettel abgestimmt werden. Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen haben unterschiedliche Schwellenwerte, Wohnsitzbedingungen, Stichwahlregeln und Überprüfungsverfahren.

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