Arbeitsrecht in Monaco

Das Arbeitsrecht in Monaco regelt abhängige Beschäftigung im Privatsektor, einschließlich Verträgen, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Arbeitsschutz, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung. Monaco hat ein eigenes System auf Grundlage von Gesetzen, souveränen Verordnungen, Ministerialerlassen, Tarifverträgen, Unternehmensvereinbarungen und Rechtsprechung; es ist nicht einfach französisches Arbeitsrecht. Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger erfordert im Allgemeinen eine vorherige schriftliche Genehmigung und eine an Stelle und Arbeitgeber gebundene Arbeitserlaubnis. Die Direction du Travail und der Service de l’Inspection du Travail übernehmen wichtige Verwaltungs- und Durchsetzungsaufgaben.

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