Einwanderungsrecht in Monaco

Das Einwanderungsrecht Monacos regelt Einreise, Visa für längere Aufenthalte, Aufenthaltskarten, Arbeitserlaubnisse, Schutz und Zugang zur monegassischen Staatsangehörigkeit. Ausländische Staatsangehörige über 16 Jahre benötigen eine Aufenthaltskarte (carte de séjour), wenn sie länger als drei Monate in Monaco bleiben oder sich dort niederlassen. Monaco hat ein eigenes Aufenthaltsrecht, stützt sich bei vielen Visa und der praktischen Anwendung des Nachbarschaftsabkommens von 1963 jedoch eng auf Frankreich. Entscheidend sind Aufenthaltszweck, Wohnraum, ausreichende Mittel, Arbeitserlaubnis und tatsächlicher Wohnsitz.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.