Die Direction de l’Habitat bearbeitet wichtige Wohnungsangelegenheiten in Monaco. Die Administration des Domaines verwaltet Staatseigentum, die Commission d’Attribution des Logements Domaniaux prüft Anträge auf staatseigene Wohnungen, und der Ministre d’État trifft die endgültige Vergabeentscheidung. Das Journal de Monaco veröffentlicht Aufrufe für Wohnungen und Angebote im geschützten Sektor. Verkäufe und Weiterverkäufe auf dem privaten Markt werden vom offiziellen Observatoire Immobilier erfasst; ein allgemeines staatliches Vergabesystem für private Wohnungen gibt es nicht. Private Wohnungen umfassen gewöhnliche Miet- und Kaufangebote. Marktpreise und Mieten variieren nach Immobilie und Geschäft; ein allgemeiner Betrag für ganz Monaco lässt sich daher nicht verlässlich nennen. Unterstützungen für Eigentum sind hauptsächlich für monegassische Staatsangehörige belegt. Das Modell habitation-capitalisation ist eine staatliche Regelung und kein Volleigentum: Es gewährt für eine staatseigene Wohnung einen Nutzungs- und Kapitalisierungsvertrag über 75 Jahre zusammen mit einem Staatsdarlehen. Erforderlich sind mindestens 10 % Eigenmittel. Die Rückzahlung kann über 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre laufen; der jährliche Zinssatz beträgt 2026 3 %. Der Bewohner muss die Wohnung selbst nutzen und jährlich Nachweise zu Miete oder Nutzungsentgelt, Betriebskosten, Schäden und Versicherung erbringen. Am Vertragsende muss die Wohnung in ihrem Übergabezustand zurückgegeben werden. Die Rechtsnachfolge ist auf einen Ehepartner und Nachkommen monegassischer Staatsangehörigkeit begrenzt. Sozialwohnungen sowie für Renovierung oder Abriss vorgesehene Immobilien sind ausgeschlossen. Geschützter Wohnraum (secteur protégé) betrifft Wohnräume, die vor dem 1. September 1947 gebaut oder fertiggestellt wurden und unter Law No. 1,235 fallen. Leerstand und Mietangebote sind der Direction de l’Habitat zu melden. Ein Angebot muss mindestens dreimal im Journal de Monaco erscheinen; zwischen Veröffentlichungen darf höchstens ein Monat liegen. Die gesetzlichen Vorrangregeln bestimmen, wer antragsberechtigt ist. Ein Mietvertrag für geschützten Wohnraum läuft üblicherweise sechs Jahre; der Mieter kann ihn jährlich kündigen. Vor Unterzeichnung wird der Vertrag innerhalb von drei Tagen der Direction de l’Habitat zur erforderlichen Visa vorgelegt; innerhalb von acht Tagen wird nach dem einschlägigen Verfahren eine Kopie zur Registrierung eingereicht. Wird geschützter Wohnraum durch Arbeiten vorübergehend unbewohnbar, stellt der Vermieter nach den einschlägigen Regeln Ersatzunterkunft in Monaco bereit; die Miete ist auf den Betrag des vorherigen Mietvertrags begrenzt. Staatseigene Wohnungen (secteur domanial) stehen im Allgemeinen volljährigen monegassischen Staatsangehörigen über Bewerbungsaufrufe der Regierung oder im Journal de Monaco offen. Der Antrag muss vollständig und innerhalb der angegebenen Frist eingehen. Verspätete oder unvollständige Anträge werden im Allgemeinen nicht geprüft. Eine Nachfrist von bis zu drei Monaten kann nur bei einer nachgewiesenen späteren und erheblichen Änderung von Gesundheit, Familienumständen oder Miete gewährt werden. Die Commission d’Attribution des Logements Domaniaux prüft Anträge spätestens fünf Monate nach Fristablauf; der Ministre d’État entscheidet. Antragsteller können auf eine Warteliste gesetzt werden. Ablehnungsgründe können Schulden gegenüber dem Staat im Zusammenhang mit Wohnraum, falsche Angaben, unerlaubte Untervermietung, fehlendes regelmäßiges Einkommen oder geeignetes Eigentum in Monaco oder bestimmten Nachbargemeinden sein. Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz und nicht für einen kurzen Aufenthalt genutzt werden. Für einen Tausch innerhalb des staatlichen Wohnungsbestands sind ein begründeter Antrag, Angaben zu Haushalt und Einkommen sowie Kontakt mit der Direction de l’Habitat erforderlich. Monegassische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Monaco können die Aide Nationale au Logement beantragen, die eine Geldleistung mit einem Darlehen verbindet. Antragsteller oder Ehepartner müssen die Wohnung selbst und tatsächlich als Mieter nutzen; sie darf den normalen Haushaltsbedarf nicht überschreiten. Die Leistung wird ab Eingang eines vollständigen Antrags berechnet, kann nicht mit einer anderen Wohnbeihilfe kombiniert werden und Änderungen sind unverzüglich zu melden. Die Richtmieten für 2026 betragen 3.000 EUR für ein Studio, 5.580 EUR für zwei Zimmer, 9.290 EUR für drei, 13.490 EUR für vier und 16.850 EUR für fünf oder mehr Zimmer. Der Darlehensanteil gilt nur für neue Mietverträge. Die Allocation Différentielle de Loyer ist eine eigene Unterstützungsform für Mieter, die in Monaco in geschütztem Wohnraum leben und keine Aide Nationale au Logement erhalten. Der Mieter muss die Wohnung selbst und tatsächlich nutzen; sie muss dem normalen Haushaltsbedarf entsprechen. Für 2026 gelten anhand der Mittel der vorangegangenen 12 Monate Einkommensgrenzen von 66.400 EUR für eine Person, 113.600 EUR für zwei, 166.200 EUR für drei, 188.000 EUR für vier und 220.600 EUR für fünf oder mehr Personen. Die Zulage ist ausgeschlossen, wenn der Haushalt geeignetes Eigentum in Monaco oder im Umkreis von 15 Kilometern besitzt. Als Nachweise dienen ein bei der Direction des Services Fiscaux registrierter Mietvertrag und der jüngste Mietbeleg. Private, nicht geschützte Miet- und Kaufverhältnisse sind nicht nach den besonderen Regeln für geschützten oder staatlichen Wohnraum zu beurteilen.
Wohnen in Monaco
Der Wohnungsmarkt in Monaco umfasst den privaten Markt, geschützten Wohnraum und staatseigene Wohnungen. Der Zugang hängt stark von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Beschäftigung, Eigentum und Haushaltsbedarf ab. Monegassische Staatsangehörige haben Zugang zu bestimmten staatlichen Wohnungen, Wohnbeihilfen und langfristigen Nutzungsverträgen; für private Wohnungen gelten Marktbedingungen. Geschützter Wohnraum unterliegt besonderen Vergabe-, Mietvertrags- und Mietzinsregeln.
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