Einwanderungsrecht in Montenegro

Das Einwanderungsrecht Montenegros regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, internationalen Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit ausländischer Staatsangehöriger. Ein Visum der Kategorie C erlaubt grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein Visum der Kategorie D gilt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen zu bestimmten Zwecken wie Arbeit, Geschäftstätigkeit und digitaler Nomadentätigkeit. Für längere Aufenthalte ist ein zweckgebundener Status erforderlich, etwa eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder ein Schutzstatus. Das Innenministerium und die Polizei bearbeiten die meisten Aufenthaltsverfahren; für Visa ist das Außenministerium über diplomatische und konsularische Vertretungen zuständig.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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