Der Krivični zakonik Crne Gore, der Strafgesetzbuch Montenegros, definiert Straftaten und ihre Sanktionen. Er gilt grundsätzlich für in Montenegro begangene Straftaten, auch auf montenegrinischen Schiffen und Luftfahrzeugen, und eingeschränkt für Handlungen außerhalb Montenegros. Im Allgemeinen gilt das zum Tatzeitpunkt geltende Gesetz, sofern ein späteres milderes Gesetz der beschuldigten Person zugutekommt. Auch Unternehmen können nach dem Gesetz über die Haftung juristischer Personen für Straftaten strafrechtlich verantwortlich sein. Gewöhnliche Verkehrsverstöße und andere geringfügige oder verwaltungsrechtliche Verstöße können Ordnungswidrigkeiten (prekršaj) bleiben, wenn die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen des Strafgesetzbuchs nicht erfüllt sind. Eine Strafanzeige kann formlos bei der Staatsanwaltschaft, der Polizeidirektion oder einer anderen staatlichen Stelle eingereicht werden. Sie kann schriftlich oder handschriftlich verfasst sowie per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden. Eine andere staatliche Stelle muss eine dort eingegangene Anzeige weiterleiten. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt entscheidet über das weitere Vorgehen und prüft jede Anzeige; eine wissentlich falsche Anzeige kann zur Haftung führen. Nach montenegrinischem Recht sollen Bürgerinnen und Bürger Straftaten anzeigen; bei Straftaten gegen Minderjährige besteht eine Anzeigepflicht. Die Polizeidirektion sammelt Informationen unter Leitung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft leitet das Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren und kann bei begründetem Verdacht ein Ermittlungsverfahren anordnen. Beschuldigte, Verteidigung und geschädigte Partei können Beweise vorschlagen. Über Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Exhumierungen und Untersuchungshaft entscheidet eine Untersuchungsrichterin oder ein Untersuchungsrichter. Die Strafprozessordnung lässt unter ihren Voraussetzungen elektronische Beweismittel und besondere Ermittlungsmaßnahmen zu. Der übliche Ablauf umfasst Anzeige, Prüfung, Ermittlung, Anklage oder eine andere Anschuldigung, Hauptverhandlung, Urteil, Rechtsmittel oder Überprüfung und Vollstreckung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte dürfen schweigen, eine Verteidigerin oder einen Verteidiger erhalten, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher nutzen, die Akte und Beweise einsehen, am Verfahren teilnehmen und eine unabhängige und öffentliche Verhandlung innerhalb angemessener Frist erwarten. Untersuchungshaft unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Grundlegende Staatsanwaltschaften bearbeiten Fälle, bei denen als Hauptstrafe bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen sind. Höhere Staatsanwaltschaften bearbeiten Fälle mit einer vorgesehenen Hauptstrafe von mehr als zehn Jahren und weitere gesetzlich aufgeführte schwere Straftaten. Die Sonderstaatsanwaltschaft ist für organisierte Kriminalität, Korruption hochrangiger Amtsträger, Geldwäsche, Terrorismus und Kriegsverbrechen zuständig. Grundgerichte sind üblicherweise erstinstanzlich zuständig; das Hohe Gericht, einschließlich seiner Sonderabteilung in Podgorica, verhandelt bestimmte schwere Fälle. Berufungen und weitere Überprüfungen können zum Berufungsgericht und zum Obersten Gerichtshof gelangen. Zu den Sanktionen gehören Geldstrafen, Freiheitsstrafen, langjährige Freiheitsstrafen, bedingte Strafen, Bewährungsaufsicht, Sicherungsmaßnahmen, Einziehung und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – gemeinnützige Arbeit im Umfang von 60 bis 360 Stunden mit Zustimmung der verurteilten Person. Gemeinnützige Arbeit ist nur bei Straftaten möglich, die mit einer Geldstrafe oder höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Elektronische Überwachung und Hausarrest können Teil des Vollzugs sein. Die Gefängnisverwaltung UIKS vollzieht Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Jugendstrafen, Sicherungsmaßnahmen und stationäre Erziehungsmaßnahmen. Bewährung, bedingte Strafen, gemeinnützige Arbeit und elektronische Überwachung werden von den zuständigen Vollzugsstellen betreut. Inhaftierte behalten Rechte auf Gesundheitsversorgung, Besuche, Bildung, Religion und Rehabilitation. Eine geschädigte Person oder Nebenklägerin beziehungsweise Nebenkläger, oštećeni genannt, kann die Straftat anzeigen, an Beweiserhebungen teilnehmen, Beweise vorschlagen, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen, im Strafverfahren einen Adhäsionsantrag auf Entschädigung (imovinskopravni zahtjev) stellen, Informationen über Entscheidungen erhalten und im gesetzlichen Rahmen Rechtsmittel einlegen. Zeugenschutz kann Anonymitätsmaßnahmen, Schutzwände und Vereinbarungen mit kooperierenden Zeuginnen oder Zeugen umfassen. Das Zeugenschutzgesetz gilt bei einer realen und ernsthaften Gefahr. Gerichte und Behörden schützen Identität und Privatsphäre von Kindern, die Opfer oder Zeugen sind. Eine staatliche Entschädigung für Opfer von Gewaltstraftaten ist gesetzlich vorgesehen; ein Gesetzeszusatz verschiebt Anträge darauf jedoch bis zum 1. Juli 2027. Mit einer sofortigen Zahlung sollte daher nicht gerechnet werden. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Als Jugendliche gelten Personen von 14 bis unter 18 Jahren; jüngere Jugendliche sind 14 bis unter 16, ältere Jugendliche 16 bis unter 18 Jahre alt. Personen von 18 bis unter 21 Jahren können nach den geltenden Regeln wie junge Erwachsene behandelt werden. Jugendverfahren stellen das Wohl des Kindes, seine Würde, Entwicklung, Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung in den Mittelpunkt. Jüngere Jugendliche erhalten nur Erziehungsmaßnahmen; ältere Jugendliche können in geeigneten Fällen Jugendstrafen erhalten. Verkehrsverhalten wird zur Straftat, wenn es die Anforderungen des Strafgesetzbuchs für Straftaten gegen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs erfüllt, etwa durch eine konkrete Gefahr, Körperverletzung oder einen erheblichen Sachschaden. Weniger schwere Verkehrsverstöße bleiben Ordnungswidrigkeiten (prekršaj). Digitale Straftaten sind in den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu Computerdaten und Sicherheit geregelt. Einheiten der Polizeidirektion für Kriminalitätsbekämpfung und Hightech sowie forensische Dienste unterstützen solche Fälle. Die Agentur für Cybersicherheit regelt die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen, ersetzt aber weder die Strafverfolgungsbehörden noch die Staatsanwaltschaft. Das Justizministerium und die Oberste Staatsanwaltschaft koordinieren Aufgaben, zu denen die internationale Rechtshilfe gehört. Hohe Gerichte prüfen Voraussetzungen für Auslieferungen und bestimmte Fragen der Anerkennung oder Vollstreckung; Einheiten der Polizei für Interpol, Europol und SIRENE unterstützen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Kostenlose Rechtshilfe kann über den zuständigen Dienst am Grundgericht für kostenlose Rechtshilfe verfügbar sein. Sie kommt montenegrinischen Staatsangehörigen, rechtmäßig Aufenthaltsberechtigten, Staatenlosen, Asylsuchenden und erfassten Begünstigten nach völkerrechtlichen Abkommen zugute, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zu Bedürftigkeit und finanziellen Mitteln erfüllt sind. Sie kann Beratung, Dokumentenerstellung, Vertretung vor Gerichten, Staatsanwaltschaften oder dem Verfassungsgericht sowie bestimmte Verfahrenskosten abdecken. Anwalts-, Sachverständigen-, Dolmetsch-, Reise- und Anspruchskosten hängen ansonsten vom Einzelfall ab. Für Strafverfahren gibt es keine einheitliche Dauer; die Garantie einer angemessenen Verfahrensdauer und die Strafprozessordnung bestimmen die jeweiligen Fristen.
Strafrecht in Montenegro
Das Strafrecht in Montenegro regelt Straftaten, persönliche Schuld, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Sanktionen sowie die Rechte beschuldigter, verurteilter und geschädigter Personen. Eine Straftat, krivično djelo genannt, muss gesetzlich bestimmt sowie rechtswidrig und schuldhaft begangen sein. Das System umfasst gewöhnliche Straftaten, organisierte Kriminalität, Korruption, Verkehrsdelikte, digitale Straftaten und Straftaten gegen Kinder.
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