Zusammenleben in Nauru

Das Zusammenleben in Nauru ist durch Verfassungsrechte, nationale Institutionen, die Führung auf Distriktebene und informelle Gemeinschaftspraxis geprägt, nicht durch ein landesweit einheitliches Nachbarschaftssystem. Die Verfassung schützt Gleichheit, Privatsphäre, Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen etwa zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit sowie der Rechte anderer. Die Nauruische Polizei ist für öffentliche Sicherheit und Straftaten zuständig. Distrikt-Gemeindeleitungen und beratende Gremien ermöglichen lokale Konsultationen, entscheiden aber nicht über Gerichts- oder Polizeiangelegenheiten. Zum Gemeinschaftsleben gehören außerdem die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, Unterstützung für Geflüchtete und überstellte Personen abhängig von ihrem Status, gemeinsam genutzte öffentliche Räume und eine zunehmende digitale Teilhabe.

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