Arbeitsrecht in San Marino

Das Arbeitsrecht in San Marino regelt unselbstständige Arbeit, darunter Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Arbeitssicherheit, kollektive Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung. Die Hauptregeln gelten für Beschäftigte im Privatsektor; für das Settore Pubblico Allargato gelten zusätzliche Sonderbestimmungen. Sektorale Tarifverträge legen häufig konkrete Entgelt-, Arbeitszeit-, Urlaubs-, Probezeit- und Kündigungsbedingungen fest.

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