Einwanderungsrecht in San Marino

Das Einwanderungsrecht in San Marino regelt Einreise, vorübergehenden Aufenthalt, Arbeit, Familienwohnsitz, Schutz, Entsprechungen zum Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Besucherinnen und Besucher aus Staaten außerhalb des Schengen-Raums benötigen möglicherweise ein Schengen-Visum. Aufenthalte von mehr als 30 Tagen erfordern üblicherweise eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen eingetragenen Wohnsitz. Verfahren, Nachweise und Rechte hängen von Zweck und Dauer des Aufenthalts ab.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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