Zivilrecht in San Marino

San Marino regelt private Rechtsverhältnisse durch Leges Statutae, Gesetze, anerkannte Gewohnheiten (consuetudini) und ergänzend ius commune, die gemeinsame Rechtslehre für Fälle, in denen das örtliche Recht keine Antwort gibt. Das Zivilrecht umfasst Personen, Verträge, Eigentum, Familie, Erbrecht, zivilrechtliche Haftung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. San Marino hat kein einzelnes Gegenstück zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch oder zur Zivilprozessordnung; die anwendbare Regel hängt daher oft vom einschlägigen Gesetz, Register, Gericht und Sachverhalt ab.

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