Alternative Zugangswege gelten in der Schweiz nicht für jedes Studienprogramm. Eine Zulassungsbeschränkung beim Studium kann auch dann bestehen, wenn eine Hochschule grundsätzlich alternative Bewerbungen zulässt. Medizinische Studiengänge sind häufig von solchen Verfahren ausgenommen. Ausschlüsse können zudem stark regulierte oder kapazitätsbeschränkte Programme betreffen. Die genaue Abgrenzung bestimmt die zuständige Hochschule für das jeweilige Studienangebot. Regeln eines anderen Studiengangs oder einer anderen Hochschule lassen sich nicht übertragen. Bewerbende müssen deshalb prüfen, ob das gewünschte Programm ausdrücklich am alternativen Verfahren teilnimmt. Ein Ausschluss kann weder durch ein umfangreiches Dossier noch durch Berufserfahrung automatisch aufgehoben werden. Ist kein Alternativzugang zum Studiengang vorgesehen, gelten die regulären Zulassungsvoraussetzungen. Die verbindliche Auskunft ergibt sich aus den Zulassungsbestimmungen des gewählten Programms.
Ausgeschlossene Studienprogramme bei einem alternativen Hochschulzugang in der Schweiz
Ein Ausschluss von der Sonderzulassung kann in der Schweiz einzelne Studienprogramme betreffen. Besonders bei Medizin sowie stark regulierten oder zulassungsbeschränkten Angeboten ist häufig kein Alternativzugang zum Studiengang vorgesehen. Massgebend bleiben die Regeln der Hochschule und des konkreten Programms.
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