Alternative Zugangsverfahren werden nach den Regeln der Hochschule und des konkreten Studienprogramms beurteilt. Deshalb genügt es nicht, dass eine Hochschule grundsätzlich Bewerbungen ohne gymnasiale Maturität zulässt. Zu prüfen ist zusätzlich, ob das gewünschte Programm am Verfahren teilnimmt. Der Geltungsbereich kann auf bestimmte Studiengänge oder Fächer beschränkt sein. Eine erfolgreiche Zulassung zu einem Programm begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in ein anderes Programm. Bei einem späteren Studiengangwechsel kann eine neue Zulassungsprüfung erforderlich werden. Einzelne Angebote können den Alternativzugang vollständig ausschliessen. Das betrifft häufig Medizin sowie stark regulierte oder zulassungsbeschränkte Studienprogramme. Massgebend sind stets die veröffentlichten Regeln der Hochschule und des betreffenden Programms. Allgemeine Hinweise zu einer Sonderzulassung sind daher mit den programmspezifischen Ausschlüssen und Voraussetzungen abzugleichen. Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Hochschule für die konkrete Bewerbung.
Programmspezifische Einordnung eines alternativen Studienzugangs in der Schweiz
Eine programmspezifische Zulassung ohne üblichen Vorbildungsnachweis gilt nur für die Studienangebote, welche die Hochschule dafür freigibt. Der Alternativzugang zu einem Studiengang lässt sich nicht automatisch auf andere Programme übertragen. Einzelne regulierte oder zulassungsbeschränkte Studienangebote können von einer Sonderzulassung zum Studium ausgeschlossen sein.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

