Die Naturverwaltung in Simbabwe wird vom Staat geführt und auf mehrere Stellen verteilt; es gibt kein einziges zentrales Naturamt. Das Ministry of Environment, Climate and Wildlife bestimmt die nationale Politik für Artenvielfalt, Wildtiere, Fischerei und Forstwirtschaft. Die Zimbabwe Parks and Wildlife Management Authority (ZPWMA) verwaltet Schutzgebiete und Wildtiere, Forschung, Durchsetzung, Naturschutzbildung, gemeinschaftlichen Naturschutz und Maßnahmen gegen problematische Wildtiere. Die Environmental Management Agency (EMA) reguliert Umweltprüfungen und Umweltinformationen. Die Forestry Commission verwaltet und schützt Wälder, darunter ausgewiesene einheimische Wälder, die etwa 0.8% der Landesfläche bedecken. Section 73 der Verfassung Simbabwes schützt das Recht auf eine Umwelt, die Gesundheit oder Wohlbefinden nicht beeinträchtigt. Sie unterstützt außerdem den Schutz ökologischer Systeme, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen, Beteiligung an bedeutenden Projekten und Plänen sowie Zugang zu Umweltrechtsschutz. Der Parks and Wildlife Act sieht Nationalparks, botanische Reservate und Gärten, Schutzgebiete, Safari-Gebiete und Erholungsparks vor. Das Nationalparknetz von ZPWMA umfasst Chimanimani, Chizarira, Gonarezhou, Hwange, Kazuma Pan, Mana Pools, Matobo, Matusadona, Nyanga, Victoria Falls und Zambezi. Die Landschaften unterscheiden sich deutlich. Das Eastern Highlands-Gebiet um Nyanga umfasst Mount Nyangani mit 2,592 Metern und Mutarazi Falls mit 762 Metern; dort wurden mehr als 300 Vogelarten erfasst. Chimanimani umfasst etwa 17,110 Hektar Afrogebirgswald, ein Important Bird Area, 2,182 Pflanzentaxa und 74 endemische Taxa. Hwange umfasst etwa 14,650 Quadratkilometer Savannengrasland, Teak- und Mopane-Wald und beherbergt ungefähr 100 Säugetierarten und fast 400 Vogelarten. Die Landschaft um Zambezi und Mana Pools besteht aus Fluss, Überschwemmungsebene und Uferwald; Mana Pools umfasst etwa 2,196 Quadratkilometer und vier Wasserbecken, die Flusspferde, Krokodile und Elefanten unterstützen. Gonarezhou umfasst etwa 5,000 Quadratkilometer im südöstlichen Lowveld und liegt im grenzüberschreitenden Great Limpopo Transfrontier Conservation Area. Matobo umfasst etwa 424 Quadratkilometer Granithügel und Flusstäler und ist für vielfältige Bäume und Gräser sowie Lebensräume für Nashörner, Rappenantilopen, Leoparden und Habichtsadler bekannt. Wildtiere, Fische und besonders geschützte Pflanzen werden durch den Parks and Wildlife Act und dazugehörige Instrumente geregelt, darunter Vorschriften für besonders geschützte Tiere, Jagd, Fallenstellen sowie Ein- und Ausfuhr. Genehmigungen und Lizenzen können Auflagen enthalten, verweigert, aufgehoben oder geändert werden und sind im Allgemeinen nicht übertragbar. Ein allgemeines privates Recht zum Sammeln von Wildtieren oder einheimischen Pflanzen besteht nicht. Illegale Entnahme, Wilderei und Handel mit Wildtieren werden in Schutzgebieten verfolgt. Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) regelt den internationalen Handel; Simbabwe trat 1981 bei. ZPWMA bearbeitet allgemeine, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und damit verbundene Lizenzen. Gebühren und Bearbeitungszeiten für Handelsgenehmigungen müssen bei der Behörde erfragt werden. Zum Angeln ist nach section 85 des Parks and Wildlife Act üblicherweise eine Genehmigung erforderlich, sofern eine gesetzliche Bekanntmachung das betreffende Gewässer nicht ausnimmt. Die zuständige Behörde kann Arten, Mengen und weitere Bedingungen festlegen und Fangmeldungen verlangen. Standardmäßig zulässig ist Gerät mit einer Angel oder Handangel und bis zu drei Einfachhaken oder Forellenfliegen beziehungsweise einem herkömmlichen Kunstköder mit bis zu drei Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken. Sprengstoffe, Schusswaffen, Chemikalien, Gifte, Jigging-Geräte und elektrische Geräte sind verboten. Sammelgenehmigungen können angeschlossenen Vereinen der National Anglers’ Union of Zimbabwe offenstehen, außer für Gewässer in Chimanimani und Rhodes Inyanga. Die Waldnutzung folgt eigenen Verfahren der Forestry Commission. Dazu zählen Genehmigungen für die Beförderung oder Ausfuhr von Waldprodukten, Absichtsanzeigen zur Nutzung von Waldprodukten in gemeinschaftlichem Land, Lizenzen für Feuerholz zum Heiß- oder Flammhärten sowie Anträge auf Verlängerung oder Ersatz. Die veröffentlichten Formulare legen keine einheitlichen Gebühren oder Bearbeitungszeiten fest. Projekte mit möglichen Naturauswirkungen – etwa Dämme, Bewässerung, Forstwirtschaft, Wohnbau, Bergwerke, Steinbrüche, Energieprojekte, Tourismus, Abfallanlagen oder Wasserversorgung – benötigen vor ihrer Umsetzung eine EMA-Bescheinigung zur Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung. Das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze und kann in eine vollständige Prüfung durch eine registrierte Fachperson übergehen. Die Prüfung dauert 60 Arbeitstage; die Gebühr beträgt je nach Projektkategorie 0.8%, 1% oder 1.2% der Projektkosten, und die Bescheinigung gilt zwei Jahre. Vierteljährliche Fortschrittsberichte sind erforderlich. Wenn die Arbeiten noch nicht begonnen haben, sollte sechs Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragt werden; die veröffentlichte Mindestverlängerung beträgt einen Monat. Die veröffentlichte Verlängerungsgebühr für eine Verlängerung um ein Jahr beträgt US$253.58, zahlbar in Simbabwe-Dollar zum Interbankkurs. Besucher buchen Unterkünfte und Zugang in ZimParks über das Portal, indem sie Nationalität oder Aufenthaltsstatus, Ausweis und Reisedaten auswählen. Simbabwische Nutzer zahlen in Simbabwe-Dollar, andere Kategorien in US-Dollar. Gezahlt werden kann mit Bargeld, Visa, Mastercard, EcoCash und Zimswitch. Am Eingang wird die Buchungsreferenz vorgezeigt. Buchungen aus dem Inland werden 72 Stunden, internationale Buchungen sieben Arbeitstage reserviert. Die vollständige Zahlung ist fällig. Check-in ist regulär um 14:00 Uhr, Check-out um 10:00 Uhr; bei Nichterscheinen bis 18:00 Uhr kann die Unterkunft neu vergeben und die Buchung verfallen. Die Fahrzeuggebühr wird separat erhoben. Für Säuglinge von 0 bis 6 Jahren fällt keine Eintrittsgebühr an, Kinder von 6 bis 12 erhalten 50% Ermäßigung auf die Naturschutzgebühr, für Schulgruppen können Ermäßigungen gelten und sieben aufeinanderfolgende Nächte können einen Rabatt von 10% ermöglichen. Die meisten Selbstversorgerunterkünfte sind nicht umzäunt; Türen und Fenster sollten daher gesichert und keine Wildtiere mit Lebensmitteln angelockt werden. Buchungs-FAQ und Geschäftsbedingungen nennen unterschiedliche Folgen bei Stornierung; die geltende Regel sollte vor Zahlung bestätigt werden. Eine Nyanga-Angebotsseite nennt Naturschutz- und Fahrzeugeintrittsgebühren von US$5 für lokale, US$8 für regionale und US$10 für internationale Besucher; Tarife unterscheiden sich jedoch nach Park, Unterkunft, Saison und Nationalität. Zu den Naturgefahren zählen Buschfeuer, Sturzfluten, gefährliche Wildtiere, rutschige Felsen und Malariarisiken in bestimmten Gebieten. ZPWMA meldet, dass jährlich etwa 1 Million Hektar Wald und Grasland durch Buschfeuer verloren gehen. Die Behörde setzt auf Aufklärung, Brandschneisen, Schotterbrandwege und geplantes frühes Abbrennen in ausgewählten Gebieten. Während der Regenzeit sollten Besucher in Chimanimani nicht am Flussufer campen und höher gelegenes Gelände wählen. Parkwarnungen können Elefanten mit Jungen, Nashörner mit Jungen, Flusspferde, Krokodile und Löwen betreffen. Bei Gelände- und Wildtierrisiken werden geführte Bergwanderungen empfohlen. Konflikte mit Wildtieren können über den Problem-Animal-Control-Weg von ZPWMA gemeldet werden. Gemeinschaftliche Schutzgebiete unterstützen gemeinschaftliches Land, Weideflächen und Fischereiverwaltung gemeinsam mit lokalen Lebensgrundlagen. CAMPFIRE – Communal Areas Management Programme for Indigenous Resources – schafft außerhalb von Schutzgebieten einen Weg über Gemeinschaften, Rural District Councils und traditionelle Führung. Ein angeführtes Beispiel für die Elefantenverwaltung verteilte Einnahmen mit 55% an die Gemeinschaft, 41% an den Rural District Council und 4% an die CAMPFIRE Association. Dieses Beispiel begründet keinen landesweit geltenden Anspruch. In Gonarezhou können lokale Behörden- und Gemeinschaftsreaktionen angefordert werden; der Managementplan räumt Fangen oder Umsiedeln Vorrang ein und sieht tödliche Gewalt als äußerstes letztes Mittel. ZPWMA betreibt Schul- und Gemeinschaftsprogramme, Wildtierclubs an über 200 Schulen sowie Junior Rangers, die aus diesen Clubs ausgewählt und von Rangerinnen und Rangern begleitet werden. Das Zimbabwe Institute of Wildlife Conservation bietet eine formelle Ausbildung in Wildtier- und Naturschutz; Aufnahmebedingungen und Gebühren waren in den verfügbaren Angaben nicht festgelegt. Allgemeine Anfragen an ZPWMA: +263 8677707627; Problem Animal Control: 0779 393 908; Jagdanfragen: 0774 362 632; CITES-Genehmigungen: 0712 965 945; EMA: registry@ema.co.zw und +263 8677 006 244; Forestry Commission: info@forestry.co.zw und +263 4 498436-9.
Natur in Simbabwe
Simbabwes Natur umfasst Gebirge, Wälder, Savannen, Flüsse, Feuchtgebiete, Wildtiere und natürliche Ressourcen, die von mehreren öffentlichen Institutionen verwaltet werden. Geschützte Landschaften umfassen etwa 5 Millionen Hektar oder rund 13% der Landesfläche; Wildtierschutz und gemeinschaftliche Verwaltung sind wichtige Bestandteile des Systems. Zugang, Fischerei, Waldnutzung, Bauvorhaben und Handel mit Wildtieren unterliegen unterschiedlichen Genehmigungen, Sicherheitsregeln und Umweltauflagen.
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