Einwanderungsrecht in Suriname

Das Einwanderungsrecht in Suriname regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Schutz, Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit und Ausweisung. Der Immigration Service kontrolliert die Grenze, BIBIS Consular Affairs bearbeitet Visa und die Einreisegebühr, und das JusPol Onderdirectoraat Vreemdelingenzaken ist für Aufenthalt, Niederlassung und Einbürgerung zuständig. Ein Kurzaufenthalt berechtigt nicht zur Arbeit; ein Geschäftsvisum erlaubt ebenfalls keine Beschäftigung. Anforderungen und Fristen hängen von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck, surinamischer Herkunft, CARICOM-Status und familiären Beziehungen ab.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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