Form des Entscheids über einen Studienausschluss in der Schweiz

Ein Studienausschluss in der Schweiz wird in der dafür vorgesehenen formellen Entscheidform der Hochschule mitgeteilt. Eine schriftliche Verfügung der Hochschule sollte den Ausschluss, seine Begründung und die anwendbaren Bestimmungen erkennen lassen. Für einen anfechtbaren Entscheid sind zudem die Angaben zu den zulässigen Rechtsmitteln massgebend.

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