Die Form des Ausschlussentscheids richtet sich nach dem anwendbaren Hochschul- und Verfahrensrecht. Der schriftliche Entscheid bezeichnet die betroffene Person und die entscheidende Stelle. Er hält fest, welcher Ausschluss verfügt wird und welchen Umfang er hat. Die Begründung des Studienausschlusses sollte die festgestellten Leistungen und die angewendeten Reglementsbestimmungen nachvollziehbar verbinden. Auch das Datum des Entscheids ist für das weitere Verfahren relevant. Eine Rechtsmittelbelehrung zum Studium nennt die zuständige Stelle, das vorgesehene Rechtsmittel und die geltende Frist. Fehlen solche Angaben oder sind sie unklar, ändert dies den Entscheid nicht automatisch. Die formellen Anforderungen müssen anhand der einschlägigen Regeln geprüft werden. Eine blosse informelle Mitteilung ist von einem formellen Ausschlussentscheid zu unterscheiden. Für weitere Schritte ist die vollständige schriftliche Fassung aufzubewahren. Die Zustellung des Entscheids ist eine eigene Frage neben seinem Inhalt und seiner Form.
Form des Entscheids über einen Studienausschluss in der Schweiz
Ein Studienausschluss in der Schweiz wird in der dafür vorgesehenen formellen Entscheidform der Hochschule mitgeteilt. Eine schriftliche Verfügung der Hochschule sollte den Ausschluss, seine Begründung und die anwendbaren Bestimmungen erkennen lassen. Für einen anfechtbaren Entscheid sind zudem die Angaben zu den zulässigen Rechtsmitteln massgebend.
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