Mitteilung eines leistungsbedingten Studienausschlusses in der Schweiz

Ein Ausschlussentscheid der Hochschule ist die formelle Mitteilung, dass eine Person wegen ungenügender Studienleistungen vom Studium oder einem bestimmten Studienprogramm ausgeschlossen wird. Der schriftliche Entscheid sollte den Ausschluss, seine Begründung und die angewendeten Bestimmungen erkennen lassen. Zustellungsweg und nachweisbarer Empfang können für den Beginn einer Rechtsmittelfrist massgebend sein.

Form

Ein Studienausschluss in der Schweiz wird in der dafür vorgesehenen formellen Entscheidform der Hochschule mitgeteilt. Eine schriftliche Verfügung der Hochschule sollte den Ausschluss, seine Begründung und die anwendbaren Bestimmungen erkennen lassen. Für einen anfechtbaren Entscheid sind zudem die Angaben zu den zulässigen Rechtsmitteln massgebend.

Zustellung

Die Zustellung eines Ausschlussentscheids erfolgt über den von der Hochschule vorgesehenen Mitteilungsweg. Möglich sind insbesondere eine elektronische Bereitstellung im Studierendenportal oder die Zustellung durch eingeschriebene Post der Hochschule. Der nachweisbare Empfang der Verfügung kann für den Fristbeginn eines Rekurses entscheidend sein.

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