Die Mitteilung über den Studienausschluss erfolgt in der von der Hochschule vorgesehenen Entscheidform. Eine Ausschlussverfügung zum Studium bezeichnet die betroffene Person, den Entscheid und dessen sachlichen Geltungsbereich. Aus der Begründung sollte hervorgehen, welche Leistungsanforderung nach Auffassung der Hochschule nicht erfüllt wurde. Dazu gehören die berücksichtigten Prüfungsergebnisse, Versuche oder Mindestleistungsregeln, soweit sie den Ausschluss tragen. Der Entscheid nennt zudem die angewendeten Bestimmungen des Studien- oder Prüfungsreglements. Eine Rechtsmittelbelehrung der Hochschule informiert über das zulässige Rechtsmittel, die zuständige Stelle und die einzuhaltenden Vorgaben. Die Zustellung kann über das Studierendenportal oder durch eingeschriebene Post erfolgen, wenn die Hochschule diesen Weg vorsieht. Der Zeitpunkt des nachweisbaren Empfangs sollte dokumentiert werden. Portalmitteilung, Schreiben und zugehörige Leistungsübersicht sollten vollständig gesichert werden. Eine informelle Vorabinformation ersetzt nicht ohne Weiteres den vorgesehenen formellen Entscheid. Reichweite des Ausschlusses und Folgen für den Studienstatus werden anhand des konkreten Entscheids getrennt geprüft.
Mitteilung eines leistungsbedingten Studienausschlusses in der Schweiz
Ein Ausschlussentscheid der Hochschule ist die formelle Mitteilung, dass eine Person wegen ungenügender Studienleistungen vom Studium oder einem bestimmten Studienprogramm ausgeschlossen wird. Der schriftliche Entscheid sollte den Ausschluss, seine Begründung und die angewendeten Bestimmungen erkennen lassen. Zustellungsweg und nachweisbarer Empfang können für den Beginn einer Rechtsmittelfrist massgebend sein.
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