Studienausschluss wegen nicht erreichter Mindestleistung in der Schweiz

Ein Leistungsausschluss an einer Hochschule kann erfolgen, wenn die im Studienreglement festgelegte Mindestleistung nicht erreicht wird. Massgebend können eine verlangte Zahl an Leistungspunkten oder das Bestehen eines vorgeschriebenen Studienabschnitts sein. Die Anforderungen sind nicht schweizweit einheitlich.

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