Die Mindestleistung im Studium ergibt sich aus den Bestimmungen des Studienprogramms. Eine ECTS-Mindestzahl bezeichnet eine vorgeschriebene Zahl von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System. Das Reglement legt fest, innerhalb welchen Studienabschnitts diese Leistung erreicht werden muss. Es kann daneben das Bestehen eines Assessments oder anderer verbindlicher Studienleistungen verlangen. Wird ein vorgeschriebenes Assessment nicht bestanden, gelten die dafür vorgesehenen Prüfungsfolgen. Auch ein ungenügender Studienfortschritt kann einen Ausschluss begründen, wenn das Reglement dies vorsieht. Die Beurteilung ist von der blossen Ausschöpfung einzelner Prüfungsversuche zu unterscheiden. Entscheidend ist, welche Gesamt- oder Abschnittsanforderung verfehlt wurde. Der schriftliche Entscheid sollte die fehlende Mindestleistung und die angewendete Bestimmung nennen. Besondere Umstände ändern die Folge nur, wenn das Reglement oder ein entsprechender Entscheid dies zulässt. Der Umfang des Ausschlusses richtet sich nach der Studienordnung und dem individuellen Entscheid.
Studienausschluss wegen nicht erreichter Mindestleistung in der Schweiz
Ein Leistungsausschluss an einer Hochschule kann erfolgen, wenn die im Studienreglement festgelegte Mindestleistung nicht erreicht wird. Massgebend können eine verlangte Zahl an Leistungspunkten oder das Bestehen eines vorgeschriebenen Studienabschnitts sein. Die Anforderungen sind nicht schweizweit einheitlich.
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