Gründe für einen leistungsbedingten Studienausschluss in der Schweiz

Zu den möglichen Gründen für einen Studienausschluss gehören ausgeschöpfte Prüfungsversuche und das Nichterreichen einer vorgeschriebenen Mindestleistung. Ungenügende Studienleistungen führen jedoch nur nach den Regeln des anwendbaren Studien- oder Prüfungsreglements zum Ausschluss. Die Voraussetzungen sind je nach Hochschule und Studienprogramm unterschiedlich.

Fehlversuche

Sind die zulässigen Prüfungsversuche ausgeschöpft, kann eine erforderliche Studienleistung als endgültig nicht bestanden gelten. Ein Ausschluss nach Fehlversuchen richtet sich nach dem Prüfungsreglement der Hochschule und den Bestimmungen des Studienprogramms. Die Zahl der erlaubten Versuche ist nicht schweizweit einheitlich.

Mindestleistung

Ein Leistungsausschluss an einer Hochschule kann erfolgen, wenn die im Studienreglement festgelegte Mindestleistung nicht erreicht wird. Massgebend können eine verlangte Zahl an Leistungspunkten oder das Bestehen eines vorgeschriebenen Studienabschnitts sein. Die Anforderungen sind nicht schweizweit einheitlich.

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