Ein Hochschulwechsel nach einem Ausschluss erfordert eine neue Bewerbung bei der gewünschten Hochschule. Deren Zulassungsregeln bestimmen, welche Auswirkungen der frühere Entscheid hat. Eine andere Hochschule kann nach dem Nichtbestehen Angaben zum bisherigen Studienverlauf verlangen. Dazu können Leistungsnachweise und der Ausschlussentscheid gehören. Ist in der Bewerbung eine Ausschlussdeklaration vorgesehen, muss sie vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt werden. Die aufnehmende Hochschule prüft, ob der frühere Ausschluss denselben oder einen fachlich verwandten Studiengang betrifft. Sie entscheidet anschliessend über die mögliche Studienfortsetzung an der Hochschule. Eine frühere Immatrikulation begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Ebenso bedeutet der Ausschluss durch eine Hochschule nicht ohne Weiteres eine landesweite Sperre. Die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen ist von der neuen Zulassungsentscheidung zu unterscheiden. Verbindlich ist der Entscheid der aufnehmenden Hochschule für das beantragte Studienprogramm.
Auswirkungen eines Studienausschlusses auf andere Hochschulen in der Schweiz
Ein Studienausschluss an einer Hochschule führt in der Schweiz nicht automatisch zu einem Ausschluss von allen anderen Hochschulen. Die aufnehmende Hochschule entscheidet selbst über eine Zulassung trotz Studienausschluss und kann frühere Fehlversuche berücksichtigen. Besonders beim gleichen oder einem verwandten Studiengang ist eine erneute Zulassung nicht garantiert.
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