Der Ausschluss aus einem Studiengang beendet die Studienberechtigung im Umfang des formellen Entscheids. Eine Studiengangssperre kann den bisherigen Studiengang ausdrücklich bezeichnen. Der Entscheid kann daneben festhalten, ob weitere Programme von der Sperre betroffen sind. Ein endgültiger Ausschluss aus dem Studium ist deshalb nicht ohne Prüfung als Ausschluss von jedem Hochschulstudium zu verstehen. Massgebend sind Wortlaut, Begründung und angewendete Reglementsbestimmungen. Bei einem Wechsel in eine andere Fachrichtung prüft die Hochschule die Zulassung für das neue Programm gesondert. Dabei kann sie den bisherigen Studienverlauf und den Ausschluss berücksichtigen. Eine andere Bezeichnung des Studiengangs genügt nicht automatisch, um den fachlichen Geltungsbereich der Sperre zu umgehen. Ebenso darf eine nur auf einen Studiengang beschränkte Entscheidung nicht ohne Grundlage erweitert werden. Der neue Zulassungsentscheid zeigt, ob der gewünschte Fachrichtungswechsel möglich ist. Auswirkungen auf andere Hochschulen sind getrennt von der Reichweite innerhalb des Studienangebots zu prüfen.
Beschränkung eines Studienausschlusses auf den Studiengang in der Schweiz
Ein Studienausschluss in der Schweiz kann auf den betroffenen Studiengang beschränkt sein. Ob nur der gleiche Studiengang gesperrt ist oder der Entscheid weitere fachlich verwandte Programme erfasst, ergibt sich aus dem Ausschlussentscheid und dem Studienreglement. Ein Fachrichtungswechsel nach dem Ausschluss erfordert eine eigene Zulassungsprüfung.
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