Für die Prüfung der Reichweite Studienausschluss sind der Wortlaut des Entscheids und die darin genannten Bestimmungen massgebend. Daraus sollte hervorgehen, ob der Ausschluss nur den bisherigen Studiengang, eine Fachrichtung oder einen weiteren Bereich betrifft. Eine Fachsperre Hochschule kann auch verwandte Programme erfassen, wenn der Entscheid oder das Studienreglement dies vorsieht. Der Wechsel in einen anderen Studiengang ist deshalb nicht allein aufgrund einer neuen Bezeichnung möglich. Die zuständige Hochschule prüft für das gewünschte Programm erneut die Zulassung. Ein Ausschluss an einer Hochschule gilt nicht automatisch an allen Hochschulen in der Schweiz. Eine andere Hochschule entscheidet selbst über die Aufnahme und kann dabei frühere Fehlversuche sowie den Ausschluss berücksichtigen. Beim gleichen oder einem verwandten Studiengang ist eine Zulassung daher nicht garantiert. Für die Beurteilung sind der Ausschlussentscheid, das Studienreglement des bisherigen Programms und die Zulassungsvorgaben der gewünschten Hochschule zusammen zu prüfen.
Reichweite eines leistungsbedingten Studienausschlusses in der Schweiz
Die Reichweite eines Studienausschlusses ergibt sich in der Schweiz aus dem Ausschlussentscheid und dem Studienreglement. Eine Studiengangssperre kann nur das bisherige Programm oder auch fachlich verwandte Studiengänge erfassen. Ein Hochschulausschluss an einer Einrichtung bedeutet nicht automatisch, dass ein Weiterstudium nach Ausschluss an jeder anderen Hochschule ausgeschlossen ist.
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