Für die Ausschlussentscheid Wirkung sind der Inhalt des Entscheids und der darin festgelegte Zeitpunkt massgebend. Daraus ergibt sich, ab wann die betroffene Person nicht mehr im ausgeschlossenen Studiengang eingeschrieben ist. Ist die Immatrikulation beendet, können weitere Studienleistungen in diesem Studiengang nicht mehr im bisherigen Status erbracht werden. Der Entscheid sollte deshalb darauf geprüft werden, welchen Studiengang und welchen Zeitpunkt er erfasst. Ein Leistungsausweis nach Ausschluss dokumentiert die bis dahin verbuchten Studienleistungen und Ergebnisse. Er ist von der Frage zu unterscheiden, ob diese Leistungen später in einem anderen Studienprogramm angerechnet werden. Über eine solche Anrechnung entscheidet die aufnehmende Hochschule nach ihren Vorgaben. Der Ausschluss aus einem Studiengang bedeutet zudem nicht automatisch, dass jede Immatrikulation an einer anderen Hochschule ausgeschlossen ist. Für einen Wechsel oder eine neue Zulassung gelten die Bestimmungen des gewünschten Studienprogramms. Auch ein laufendes Rechtsmittel ändert den Studienstatus nur, wenn dies nach den anwendbaren Regeln oder einem entsprechenden Entscheid vorgesehen ist.
Folgen eines Ausschlussentscheids für den Studienstatus in der Schweiz
Der Studienstatus nach Ausschluss richtet sich in der Schweiz nach dem Ausschlussentscheid und den Bestimmungen der Hochschule. Eine Exmatrikulation wegen Leistung kann dazu führen, dass die Immatrikulation im betroffenen Studiengang beendet wird. Bereits erbrachte und ausgewiesene Studienleistungen bleiben im Leistungsausweis nach Ausschluss dokumentiert.
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