Nach der Wiederholung wird zunächst geprüft, ob dieselben Bewertungskriterien wie beim früheren Versuch gelten. Das Reglement legt fest, ob und wie die neue Prüfungsnote die frühere Bewertung ersetzt. Es bestimmt ebenfalls, welches Ergebnis für die Notenanrechnung im Studium massgebend ist. Eine bestandene Wiederholungsprüfung kann den Leistungsnachweis erfüllen, doch die genaue Verbuchung richtet sich nach den Regeln des Studienprogramms. Deshalb sollten Resultatmitteilung und Eintrag in der Leistungsübersicht miteinander verglichen werden. Bei einer Studienleistung mit mehreren Bestandteilen ist zu klären, ob nur der nicht bestandene Teil oder die gesamte Leistung neu bewertet wird. Bereits anerkannte Teilresultate werden nur übernommen, wenn das Reglement dies vorsieht. Die neue Bewertung kann Auswirkungen auf Modulnote, erworbene Kreditpunkte und den weiteren Studienverlauf haben. Unklarheiten zur Verbuchung werden bei der zuständigen Prüfungsadministration anhand der konkreten Leistung geklärt. Eine Korrektur der Bewertung setzt das dafür vorgesehene Verfahren voraus. Verbindlich bleiben der Prüfungsentscheid und das anwendbare Reglement.
Bewertung einer wiederholten Studienleistung in der Schweiz
Wie die Note einer Wiederholungsprüfung zählt, bestimmt das Prüfungsreglement der Hochschule für die konkrete Studienleistung. Die Bewertung des zweiten Versuchs kann nicht allgemein aus der ersten Prüfungsnote abgeleitet werden. Entscheidend ist, welches Ergebnis in der Leistungsübersicht und für das Bestehen des Moduls angerechnet wird.
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