Ein weiterer Versuch besteht nur, wenn das anwendbare Reglement ihn für die konkrete Studienleistung vorsieht. Dabei werden die Art der Leistung, bisherige Versuche und mögliche Ausnahmeregeln berücksichtigt. Die Hochschule legt anhand des Prüfungsplans fest, wann eine Wiederholung angeboten wird. Ein Termin im nächsten Semester ist nicht für jede Leistung garantiert. Zusätzlich sind eine allfällige Wiederholungsfrist und die Vorgaben des Studienprogramms zu beachten. Je nach Hochschule kann die Anmeldung über ein Portal oder die Prüfungsadministration erfolgen oder automatisch ausgelöst werden. Studierende sollten deshalb für die konkrete Leistung prüfen, ob sie selbst aktiv werden müssen. Anmeldebestätigung und zugewiesener Termin sind nach den Vorgaben der Hochschule zu kontrollieren. Wie das Ergebnis des neuen Versuchs zählt, ergibt sich ebenfalls aus dem Prüfungsreglement. Die Bewertung lässt sich nicht allgemein aus der ersten Prüfungsnote ableiten. Entscheidend ist, welches Ergebnis in der Leistungsübersicht und für das Bestehen des Moduls angerechnet wird.
Wiederholung nicht bestandener Studienleistungen in der Schweiz
Ob eine nicht bestandene Prüfung oder ein anderer Leistungsnachweis wiederholt werden darf, bestimmt das Prüfungsreglement der Hochschule. Für die Prüfungswiederholung im Studium sind der verbleibende Anspruch, der angebotene Zeitpunkt, die Anmeldung und die Bewertung des neuen Versuchs massgebend. Eine Wiederholungsprüfung an der Hochschule ist daher nicht automatisch für jede Studienleistung möglich.
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