Wiederholung nicht bestandener Studienleistungen in der Schweiz

Ob eine nicht bestandene Prüfung oder ein anderer Leistungsnachweis wiederholt werden darf, bestimmt das Prüfungsreglement der Hochschule. Für die Prüfungswiederholung im Studium sind der verbleibende Anspruch, der angebotene Zeitpunkt, die Anmeldung und die Bewertung des neuen Versuchs massgebend. Eine Wiederholungsprüfung an der Hochschule ist daher nicht automatisch für jede Studienleistung möglich.

Anspruch

Ein Wiederholungsanspruch im Studium besteht nur, wenn das anwendbare Prüfungsreglement der Hochschule für die konkrete Studienleistung einen weiteren Versuch vorsieht. Ein nicht bestandener Leistungsnachweis darf daher nicht automatisch nochmals abgelegt werden. Massgebend sind Art der Leistung, bisherige Versuche und allfällige Ausnahmeregeln.

VersucheAusnahmen

Zeitpunkt

Den Termin einer Wiederholungsprüfung bestimmt die Hochschule anhand ihres Prüfungsplans und des anwendbaren Reglements. Eine Prüfungswiederholung im nächsten Semester ist nicht für jede Studienleistung automatisch möglich. Prüfungsangebot, Wiederholungsfrist und Anmeldevorgaben müssen deshalb für die konkrete Leistung geprüft werden.

TerminVersäumnis

Anmeldung

Wer eine Wiederholungsprüfung anmelden muss, richtet sich nach dem Prüfungsreglement und den Vorgaben des Studienprogramms. Die Prüfungsanmeldung kann über ein Portal, die Prüfungsadministration oder automatisch erfolgen. Anmeldefrist, Bestätigung und zugewiesener Termin müssen für die konkrete Studienleistung kontrolliert werden.

VerfahrenAbmeldung

Bewertung

Wie die Note einer Wiederholungsprüfung zählt, bestimmt das Prüfungsreglement der Hochschule für die konkrete Studienleistung. Die Bewertung des zweiten Versuchs kann nicht allgemein aus der ersten Prüfungsnote abgeleitet werden. Entscheidend ist, welches Ergebnis in der Leistungsübersicht und für das Bestehen des Moduls angerechnet wird.

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