Ein Mobilitätssemester kann mehrere aufeinanderfolgende Fristen enthalten. Zuerst gilt häufig der interne Termin der Heimathochschule für die Auswahl der Bewerbungen. Nach einer erfolgreichen Auswahl übermittelt die Heimathochschule die Nomination innerhalb der dafür geltenden Frist an die Partnerhochschule. Anschliessend kann die Gasthochschule eine eigene Bewerbung mit einem weiteren Abgabetermin verlangen. Diese Termine sind nicht austauschbar und müssen jeweils bei der zuständigen Hochschule eingehalten werden. Eine Semesterfrist für das Ausland kann sich nach Zielhochschule, Studienabschnitt und Austauschvereinbarung unterscheiden. Massgebend ist, wann eine Bewerbung vollständig eingegangen sein muss und ob ein aktives Absenden verlangt wird. Fehlende Dokumente können dazu führen, dass eine fristgerecht begonnene Bewerbung dennoch nicht vollständig ist. Zeitangaben sollten deshalb direkt in den aktuellen Mitteilungen und Portalen beider Hochschulen geprüft werden. Änderungen oder spätere Aufforderungen sind ebenfalls innerhalb der jeweils genannten Frist zu bearbeiten. Eine Bestätigung des Eingangs hilft, die rechtzeitige Übermittlung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Bewerbungsfristen für ein Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Die Bewerbungsfrist für einen Austausch bestimmt, bis wann die Unterlagen bei der Schweizer Heimathochschule vollständig eingereicht sein müssen. Davon zu unterscheiden sind die Nominationsfrist und eine spätere Anmeldefrist für die Mobilität an der Gasthochschule. Der Austauschbewerbungs-Termin richtet sich nach Hochschule, Austauschprogramm, Ziel und vorgesehenem Semester.
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