Die Sprache des Studienangebots ist nicht automatisch mit der Alltagssprache am Zielort identisch. Deshalb muss für jede geplante Lehrveranstaltung geprüft werden, in welcher Sprache sie tatsächlich durchgeführt wird. Auch Prüfungen, schriftliche Arbeiten und begleitende Lernmaterialien können sprachliche Anforderungen stellen. Das geforderte Niveau ergibt sich aus den Vorgaben der Gasthochschule oder des Austauschprogramms. Als Nachweis kann je nach Verfahren ein anerkanntes Zertifikat oder ein anderer ausdrücklich akzeptierter Beleg verlangt werden. Welche Dokumente genügen und wann sie einzureichen sind, entscheidet die zuständige Stelle. Ein allgemeines fremdsprachiges Kursangebot bedeutet nicht, dass alle fachlich passenden Module in dieser Sprache verfügbar sind. Die Kurswahl sollte daher fachliche Passung und Unterrichtssprache gemeinsam berücksichtigen. Bei einem mehrsprachigen Studienangebot können einzelne Lehrveranstaltungen unterschiedliche Sprachen verwenden. Sprachkenntnisse für den Studienalltag und für das Leben am Zielort sollten getrennt beurteilt werden. Die verbindlichen Anforderungen sind vor der Bewerbung und vor der endgültigen Kurswahl zu prüfen.
Unterrichtssprache bei einem Mobilitätssemester im Studium in der Schweiz
Die Unterrichtssprache beim Austausch bestimmt, in welcher Sprache Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Studienarbeiten stattfinden. Für die Auswahl sind das verfügbare Kursangebot in der Fremdsprache, das verlangte Sprachniveau und eine mögliche Sprachvoraussetzung der Gasthochschule zu prüfen. Ein Sprachnachweis für die Mobilität ist einzureichen, wenn das Austauschprogramm oder die Gasthochschule ihn verlangt.
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