Das Arbeitsgesetzbuch gilt für abhängige, gegen Gehalt geleistete Arbeit unter Weisung eines Arbeitgebers. Die Beschäftigungsregeln gelten in ganz Togo; eine verlässliche regionale Sonderregel für den Arbeitsbeginn ist nicht belegt. Französisch ist die offizielle Arbeits- und Vertragssprache. Ein Vertrag in einer anderen Sprache muss von einer französischen Übersetzung begleitet sein. Arbeitssuchende können sich bei ANPE, dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst Togos, über SIANPE oder direkt in einem ANPE-Büro registrieren. Für die Onlineanmeldung sind E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Passwort erforderlich. Das Büro verlangt normalerweise ein Passfoto, einen Lebenslauf und eine Diplomkopie, bevor es kostenlos eine demandeur d'emploi-Karte ausstellt. Die Karte läuft nicht ab. Togolesische Staatsangehörige und Ausländer können sich registrieren; ANPE kann nationale oder internationale Vermittlung, Berufsberatung, Ausbildung und Umschulung unterstützen. Registrierung und Vermittlungsdienste für Bewerber sind kostenlos; Arbeitgeber oder Vermittler dürfen von Bewerbern keine Gebühr oder Kaution verlangen. Ein Arbeitgeber kann direkt einstellen, wenn die demandeur d'emploi-Person bereits bei ANPE registriert ist, und muss die Einstellung ANPE binnen acht Tagen melden. Vermittlungskosten trägt der Arbeitgeber. Öffentliche und staatliche Arbeitgeber müssen Stellen ausschreiben und Prüfungen über den öffentlichen Vermittlungsdienst durchführen. Der übliche Vertrag ist ein CDI, ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Er kann Vollzeit- oder Teilzeitarbeit vorsehen. Ein CDD (befristeter Vertrag) ist auf eine eindeutig vorübergehende Aufgabe begrenzt und darf nicht für die dauerhafte normale Tätigkeit des Arbeitgebers verwendet werden. Er muss grundsätzlich schriftlich sein, zunächst bis zu zwei Jahre dauern und einschließlich Verlängerungen insgesamt bis zu vier Jahre laufen. Ein Vertrag, der die gesetzlichen Voraussetzungen für einen CDD nicht erfüllt, gilt als CDI. Gelegentliche, stunden- oder tageweise bezahlte Arbeit ist von der Schriftform ausgenommen. Der schriftliche Vertrag muss den geltenden Tarifvertrag nennen. Stempel- oder Registrierungsgebühren fallen nicht an; ein nicht schriftliches Arbeitsverhältnis kann von den Parteien mit allen Mitteln nachgewiesen werden. Eine période d’essai (Probezeit) ist nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Bei einem CDD kann sie bis zu einem Monat dauern und nicht verlängert werden. Bei einem CDI beträgt die Höchstdauer acht Tage für Stundenlöhner, einen Monat für ouvriers und employés, drei Monate für agents de maîtrise und techniciens sowie sechs Monate für cadres. Die Einmonats- und Dreimonatsfristen können einmal verlängert werden; die Sechsmonatsfrist nicht. Jede Partei kann die Probezeit in der Regel mit 48 Stunden Frist beenden; dafür ist keine Abfindung fällig. Einstellung und Beschäftigung dürfen nicht etwa aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Familiensituation, ethnischer oder rassischer Zugehörigkeit, politischer oder philosophischer Meinung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Religion, Behinderung oder Gesundheit diskriminieren. Beschäftigte sind vor Gewalt und Belästigung geschützt und dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie solches Verhalten ablehnen oder melden. Der SMIG ist der nationale Mindestlohn für die wichtigsten Beschäftigungskategorien des privaten Sektors; für landwirtschaftliche Arbeit gilt der SMAG. Seit dem 1. Januar 2023 betragen beide landesweit 302,89 FCFA pro Stunde oder 52.500 FCFA pro Monat. Akkordarbeit muss mindestens dem SMIG für 160 Stunden pro Monat entsprechen. Löhne sind in der gesetzlichen Währung zu zahlen und durch eine Gehaltsabrechnung oder einen anderen überprüfbaren Nachweis zu belegen. Tages- oder Wochenlöhne dürfen nicht in Abständen von mehr als 15 Tagen gezahlt werden. Monatslöhne sind mindestens monatlich und spätestens acht Tage nach Monatsende fällig. Löhne und sonstige geschuldete Vergütung sind bei Beendigung sofort zu zahlen. Die reguläre Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag begrenzt. In der Landwirtschaft gilt eine Jahresgrenze von 2.400 Stunden. Überstunden sind grundsätzlich auf 20 Stunden pro Woche begrenzt; besondere Sektoren können per Dekret bis zu 48 Stunden pro Woche zugelassen bekommen. Beschäftigte erhalten mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Wochenruhe, üblicherweise sonntags. Bezahlter Urlaub entsteht mit 2,5 Tagen pro Monat tatsächlicher Arbeit. Der Anspruch entsteht normalerweise nach einem Jahr; anteiliger Urlaub nach sechs Monaten kann vereinbart werden. Urlaub kann bis zu zwei Jahre übertragen werden; nicht genommener erworbener Urlaub wird bei Beschäftigungsende abgegolten. Telearbeit gewährt dieselben Beschäftigungsrechte wie Arbeit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen Arbeitsgesundheit und Sicherheit organisieren und Menschen mit Behinderungen Zugang ermöglichen. Ab 25 Beschäftigten ist ein Sicherheits- und Gesundheitsausschuss erforderlich; kleinere Betriebe müssen eine Sicherheitsvertretung benennen. Beschäftigte, für die das Arbeitsgesetzbuch gilt, müssen bei CNSS, der Caisse nationale de sécurité sociale (Nationaler Sozialversicherungsfonds), registriert werden. Der Arbeitgeber muss die beschäftigte Person binnen acht Tagen nach der Einstellung oder dem ersten Arbeitsverhältnis anmelden. Normalerweise reicht die beschäftigte Person das Formular, eine beglaubigte Geburtsurkunde oder bei ausländischen Beschäftigten eine Passkopie sowie ein Passfoto ein. Wenn der Arbeitgeber die Anmeldung unterlässt, kann die beschäftigte Person sich direkt bei CNSS registrieren lassen und darf dafür nicht bestraft werden. Die CNSS-Beiträge betragen insgesamt 21,5 % der Beitragsgrundlage: 17,5 % zahlt der Arbeitgeber, 4 % werden vom Lohn der beschäftigten Person abgezogen. Die Grundlage umfasst im Allgemeinen Gehalt, Boni, Entschädigungen und Sachleistungen, nicht jedoch Auslagenerstattungen und Familienleistungen; sie darf nicht unter dem SMIG liegen. Der Arbeitgeber führt den Gesamtbetrag an CNSS ab. Die Leistungen umfassen Familienleistungen, Arbeitsunfallrisiken und Altersrenten. AMU ist die obligatorische Krankenversicherung für versicherte Beschäftigte. Der Beitrag beträgt 10 % des beitragspflichtigen Entgelts; mindestens die Hälfte trägt der Arbeitgeber, der Rest wird vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber reicht zweimal jährlich Beschäftigtenmeldungen ein; Beiträge sind grundsätzlich bis zum 15. des Folgemonats fällig. Ein CDI kann durch Kündigung, personen- oder wirtschaftsbedingte Entlassung, einvernehmliche Beendigung, höhere Gewalt, Tod oder Renteneintritt enden. Eine Eigenkündigung muss schriftlich erfolgen. Die Mindestkündigungsfrist beträgt 15 Tage für Stundenlöhner, einen Monat für ouvriers und employés sowie drei Monate für agents de maîtrise und cadres. Nach mindestens 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung führt eine personenbedingte Entlassung grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch, außer bei schwerem oder grobem Fehlverhalten. Der gesetzliche Satz beträgt 35 % des durchschnittlichen Monatslohns für jedes der ersten fünf Jahre, 40 % für die Jahre sechs bis zehn und ab dem elften Jahr 45 %. Bei wirtschaftsbedingter Entlassung gehören mindestens ein Bruttomonatslohn Entschädigung und ein Wiedereinstellungsvorrang für 24 Monate dazu. Eine rupture conventionnelle (einvernehmliche Beendigung) muss schriftlich erfolgen. Jede Partei kann innerhalb von sieben Tagen zurücktreten; danach wird die Vereinbarung der Inspection du travail et des lois sociales zur Genehmigung vorgelegt. Schweigen gilt nach sieben Tagen als Zustimmung. Bei Beschäftigungsende muss der Arbeitgeber auf Anfrage kostenlos ein certificat de travail mit Beschäftigungsdaten, Positionen und Dauer ausstellen. Beschäftigte oder Arbeitgeber können einen Streit zunächst der Inspection du travail et des lois sociales zur Schlichtung vorlegen. Die Behörde soll die Parteien binnen 15 Tagen laden. Scheitert die Schlichtung, kann das Tribunal du travail den individuellen Arbeitsstreit verhandeln. Ansprüche bezüglich Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Formelle abhängige Beschäftigung ist nur ein Teil des Arbeitsmarkts. ERI-ESI-2017- und INSEED-Daten erfassten etwa 91,6 % informelle Stellen, 74,7 % vulnerable Arbeit und einen Anteil der Lohnbeschäftigung von ungefähr 22,5 %; die Zahlen sind historisch und dürfen nicht als aktuelle Quote verstanden werden. In diesem Datensatz betraf vulnerable Arbeit etwa 87,4 % der Frauen und 60,6 % der Männer. Informelle Arbeit findet häufig in Handel, Dienstleistungen, Landwirtschaft und Hausarbeit statt, oft ohne schriftlichen Vertrag oder CNSS-Schutz. Eine RGE-Erhebung von 2018 zählte 305.948 Beschäftigte in den erfassten wirtschaftlichen Einheiten; 71,4 % dieser Erhebung entfielen auf Grand-Lomé. Das war keine Zählung des gesamten nationalen Arbeitsmarkts.
Beschäftigung in Togo
Beschäftigung in Togo umfasst bezahlte Arbeit unter Weisung und Autorität eines Arbeitgebers. Formelle Beschäftigung erfolgt häufig mit unbefristetem oder befristetem Vertrag und unterliegt Regeln zu Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Sozialbeiträgen und Beendigung. Arbeitssuchende können den öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst nutzen; abhängige informelle Arbeit ist jedoch weit verbreitet und bietet oft weder schriftliche Verträge noch sozialen Schutz. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der nationale Mindestlohn 302,89 FCFA pro Stunde oder 52.500 FCFA pro Monat.
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