Die Haute Autorité des Médias et de l’Audiovisuel (HAMA) ist die landesweite Medienaufsichtsbehörde des Tschad. Sie registriert Fernsehsender, Radiosender, Print- und Onlineangebote, bearbeitet Zulassungs- und Berufsverfahren, reguliert die Wahlberichterstattung und kann Verwarnungen aussprechen, Sendungen oder Organisationen aussetzen, Geldbußen verhängen und Zulassungen entziehen. Ihr Rat hat neun Mitglieder mit dreijährigen Amtszeiten, die einmal verlängert werden können. HAMA-Entscheidungen müssen begründet und veröffentlicht werden und anfechtbar bleiben. Im Tschad gibt es öffentliche und private Medien. Das Land hat etwa zehn regelmäßig erscheinende Zeitungen, rund 60 Radiosender und vier private Fernsehsender, vor allem in N’Djamena. Die HAMA zählte 2025 etwa 197 Medienangebote; weniger als die Hälfte davon wurde als professionell eingestuft. Radio und Gemeinderadio haben eine besondere Reichweite, auch mit Sendungen in lokalen Sprachen. Außerhalb größerer Städte sind Fernsehen und Online-Medien weniger gleichmäßig zugänglich. Private Radio- und Fernsehanbieter benötigen eine HAMA-Lizenz und müssen ein cahier des charges erfüllen. Zu den Antragsunterlagen können RCCM, NIF, Angaben zur technischen Reichweite, Personalangaben, redaktionelle Ausrichtung, Maßnahmen zur Meinungsvielfalt, Werberegelungen und Schutzmaßnahmen für Minderjährige gehören. Für Print- und Onlineangebote gilt ein anderes Verfahren mit avis conforme der HAMA, einer Erklärung oder einem récépissé sowie dépôt légal. Aktuelle Lizenz- und Antragsgebühren werden nicht zuverlässig veröffentlicht; eine verlässliche Standardbearbeitungszeit ist ebenfalls nicht verfügbar. Journalistinnen und Journalisten können mit Identitäts-, Tätigkeits- und Medien- oder Statusnachweisen eine Carte d’identité professionnelle beantragen. Für Veranstaltungsberichterstattung kann eine gesonderte accréditation nötig sein, für die Angaben zu Identität, Medium, Berichtszeitraum, Team, Auftragsschreiben und technischer Ausstattung erforderlich sein können. Zu den beruflichen Pflichten gehören Genauigkeit, Quellen- und Persönlichkeitsschutz, Berufsethik und die Einhaltung geltenden Rechts. Die HAMA hat Medien unter anderem wegen eines Publikationsstopps und Nichteinhaltung des dépôt légal sanktioniert; im März 2024 setzte die Décision n°015 31 Informationsorganisationen aus. Die Verfassung schützt Meinungs-, Kommunikations- und Pressefreiheit formell; in der Praxis kann der Zugang zu amtlichen Informationen jedoch schwierig sein. Journalistinnen und Journalisten können Druck, Überwachung, willkürlicher Festnahme, Gewalt und Einschränkungen ausgesetzt sein. Berichterstattung aus den Provinzen ist besonders exponiert. Auch die Rechtslage verlangt Vorsicht: Regierungsangaben sprechen von entkriminalisierten Pressedelikten, während für Artikel 343 des Strafgesetzbuchs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren und eine Geldstrafe von 50.000 bis 500.000 CFA-Franc für die Verbreitung unbewiesener oder falscher Informationen dokumentiert ist. Eine formal erlaubte Medientätigkeit kann daher weiterhin praktische und rechtliche Risiken mit sich bringen. Der Internetzugang läuft überwiegend über Mobilfunknetze. ITU-Daten für 2024 wiesen 17,3 aktive Mobilbreitbandanschlüsse je 100 Personen aus; die 2G-Abdeckung lag bei 86,9 %, die 3G-Abdeckung bei 84,5 % und die LTE- oder WiMAX-Abdeckung bei 60 %. Eine 5G-Abdeckung gab es nicht. Im Januar 2025 lebten etwa 75,1 % der Bevölkerung auf dem Land. Gerätepreise, Datenkosten und Netzverfügbarkeit unterscheiden sich je nach Anbieter und Region; für feste Kostenschätzungen sind aktuelle landesweite Tarifdaten nicht verlässlich genug. Ein eigenständiges unabhängiges Streamingangebot nach dem OTT-Modell ist für den Tschad nicht direkt belegt. Audiovisuelle Inhalte werden über einen zersplitterten Markt aus Satellit, Kabel, IP, Web und mobilen Internetdiensten abgerufen. Im Januar 2025 gab es etwa 1,68 Millionen aktive Nutzeridentitäten in sozialen Medien, entsprechend 8,1 % der Bevölkerung; diese Identitäten entsprechen nicht zwingend einzelnen Personen. Im September 2025 warnte die HAMA vor falschen Facebook-Seiten. Eine große Sperre von Plattformen und sozialen Medien dauerte von 2018 bis 2019 etwa 472 Tage. 2024 wurde keine wahlbezogene Abschaltung gemeldet, doch Cyberangriffe führten zu Dienstausfällen. Schulungen zu Desinformation und aktualisierte Digitalregeln gelten weiterhin als Bedarf. Die Bevölkerung kann sich über Anrufe in Radiosendungen, Zuhörergruppen, SMS-Dienste und Feedbackstellen in Gemeinden beteiligen. Von UNICEF unterstützte Initiativen umfassen Khabar ley Banat mit FM Liberté und Radio Espoir, U-Report über das per SMS an 1301 gesendete Kennwort BANAT sowie Aktivitäten von Gemeinderadios in Radio Kadaye und Baga-Sola in vier lokalen Sprachen. Gemeindenahe Plattformen erreichten 2024 insgesamt 777.705 Menschen. Für den Wahlrahmen 2026 sehen HAMA-Regeln je Kandidat fünf Minuten Wahlberichterstattung und drei Minuten für eine aufgezeichnete Botschaft sowie die Pflicht zur Gleichbehandlung vor. Formeller Zugang garantiert für sich genommen keine ausgewogene Meinungsvielfalt in der Praxis. Der Schutz von Kindern gehört zu den Zulassungsunterlagen der HAMA; ein Journalismuswettbewerb für Kinder, den UNICEF und HAMA 2025 unterstützten, zeigt eine geförderte Möglichkeit zur Beteiligung junger Menschen.
Medien im Tschad
Die Medienlandschaft des Tschad umfasst öffentliche und private Zeitungen, Radiosender, Fernsehsender, Onlineangebote und soziale Medien. Radio ist weiterhin der wichtigste breit relevante Kanal, während der Internetzugang begrenzt und stark mobil geprägt ist: 2024 nutzten etwa 13 % der Bevölkerung das Internet, und 5G war nicht verfügbar. Die HAMA reguliert audiovisuelle, gedruckte und Online-Medien; Journalistinnen und Journalisten sowie Medienunternehmen sind zugleich finanziellen, rechtlichen und sicherheitsbezogenen Risiken ausgesetzt.
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