Religiöse Einrichtungen gibt es in allen fünf Velayat und in Aşgabat. Offizielle Volkszählungsdaten erfassten im Dezember 2022 mehr als 7 Millionen Einwohner; eine Schätzung der US-Regierung bezifferte die Bevölkerung Mitte 2023 auf 5,7 Millionen. Dieselbe Quelle schätzt, dass etwa 93 % der Bevölkerung muslimisch sind, überwiegend sunnitisch, und etwa 6 % östlich-orthodoxen Gemeinden angehören, hauptsächlich russisch-orthodoxen und armenisch-apostolischen. Es gibt außerdem kleinere schiitische, Bahai-, römisch-katholische, protestantische, baptistische, pfingstkirchliche, Zeugen-Jehovas-, ISKCON- und jüdische Gemeinden. Die jüdische Gemeinde wird auf etwa 200 Personen geschätzt. Schiitische Gemeinden sind besonders mit Aşgabat, Gebieten nahe Iran und Türkmenbaşy verbunden. Diese Angaben sind Schätzungen und keine abschließende nationale Messung der Religionszugehörigkeit. Die Verfassung schützt die Freiheit, eine Religion zu wählen, zu wechseln, zu bekunden oder abzulehnen sowie allein oder gemeinsam Gottesdienste abzuhalten. Niemand muss seine Überzeugungen offenlegen oder an religiösen Aktivitäten teilnehmen. Ausländer und Staatenlose genießen formal dieselben Religionsfreiheiten. Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt; religiöse Parteien sind jedoch nicht zulässig, und religiöse Gründe befreien nicht von staatlichen Pflichten. Behörden können Aktivitäten zum Schutz der Verfassungsordnung, öffentlichen Moral, Gesundheit, Rechte, Verteidigung oder Sicherheit beschränken. Eine Religionsgemeinschaft erlangt Rechtspersönlichkeit erst nach Registrierung beim Justizministerium. Für die Registrierung sind grundsätzlich mindestens 50 volljährige, dauerhaft in Turkmenistan wohnhafte Staatsbürger, eine Satzung, ein Gründungsprotokoll, eine Rechtsanschrift, Angaben zu den Gründern und die vorgeschriebene Gebühr erforderlich. Der Antrag wird frühestens einen Monat nach der Gründung eingereicht. Das Ministerium entscheidet normalerweise innerhalb eines Monats; bei Anforderung zusätzlicher Unterlagen oder fachlicher Prüfung kann die Frist auf drei Monate verlängert werden. Nicht registrierte religiöse Aktivitäten sind verboten. Die Kommission für die Arbeit mit religiösen Organisationen und die fachliche Prüfung von Quellen mit religiösen Informationen, Verlags- und Druckerzeugnissen koordiniert die Aufsicht, bearbeitet Beschwerden und genehmigt Leitung und internationale Verbindungen eines ausländischen geistlichen Zentrums. Lokale Exekutivorgane beteiligen sich außerdem an Entscheidungen über religiöse Bedingungen, auswärtige Riten sowie Standort und Bau von Gebetsstätten. Registrierte Organisationen dürfen eigene Mittel, Spenden und Vermögen verwenden. Ausländische Zuschüsse sowie technische, finanzielle oder humanitäre Hilfe müssen registriert werden; Zwischen- und Abschlussberichte sind erforderlich. Zwangsbeiträge sind gesetzlich verboten. Das Justizministerium kann Satzung und Tätigkeiten einer Organisation prüfen, Verwarnungen erteilen und Finanzen sowie Zuschüsse überwachen. Ein Gericht kann eine Organisation bis zu sechs Monate aussetzen oder bei Verstößen gegen Gesetze oder Satzung sowie bei Extremismus- oder Sicherheitsverstößen auflösen. Gottesdienste und religiöse Riten finden grundsätzlich in registrierten Gebetsstätten, an Pilgerorten und auf Friedhöfen statt. Riten zu Hause, in Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen oder Haftanstalten können nach dem geltenden Verfahren beantragt werden; häusliche Aktivitäten dürfen jedoch nicht massenhaft oder systematisch werden. Aktivitäten außerhalb von Gebetsstätten unterliegen einem gesetzlichen Verfahren; für das Militär gelten die Soldatengesetze. Religiöse Literatur und Gegenstände, die Organisationen importieren oder verteilen, müssen eine religionswissenschaftliche Fachprüfung durchlaufen. Privatbesitz und private Nutzung religiöser Materialien in jeder Sprache sind gesetzlich erlaubt; extremistische, separatistische, fundamentalistische oder auf Aufwiegelung gerichtete Inhalte sind verboten. Der US-Regierungsbericht von 2023 verzeichnete keine eingeführten Druckschriften und merkte an, dass manche Materialien digital bezogen wurden. Oraza baýramy und Gurban baýramy sind nationale Feiertage. Ihre Daten richten sich nach dem Mondkalender und jährlichen Präsidialerlassen. 2025 fiel Oraza baýramy auf den 30. März; der arbeitsfreie Tag wurde auf den 31. März verschoben. Gurban baýramy wurde vom 6. bis 8. Juni begangen; ein Ruhetag wurde auf den 9. Juni verlegt. Diese Regelungen können sich jährlich ändern. Der Staat organisiert auch den Zugang zur Haddsch. Für 2026 sah eine Präsidialanordnung 289 Pilger und einen Sonderflug von Türkmenhowaýollary auf Staatskosten vom 21. Mai bis 11. Juni vor. Auswahlregeln vor Ort und eigene Kosten der Pilger wurden nicht veröffentlicht. Ein gesonderter Regierungsbericht von 2025 bezog sich auf etwa 3.000 zurückgekehrte Pilger; die veröffentlichten Zahlen scheinen daher verschiedene Kontingente oder Phasen zu betreffen und sollten nicht zusammengerechnet werden. Religionsunterricht ist vom staatlichen Bildungssystem getrennt. Religiöses Lernen ist grundsätzlich erlaubt, doch für Minderjährige sind die Genehmigung der Kommission, die Zustimmung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters und die eigene Zustimmung des Minderjährigen erforderlich. Unterricht außerhalb der Schulzeit ist auf vier Stunden pro Woche begrenzt. Religionsschulen benötigen eine Lizenz; Lehrkräfte brauchen religiöse Ausbildung und die Genehmigung der zentralen religiösen Führung oder der Kommission. Privater Religionsunterricht ist verboten. Die Staatliche Universität Turkmenistans in Aşgabat bietet ein universitäres islamwissenschaftliches Studienprogramm; Frauen sind davon ausgeschlossen. Höhere muslimische Geistliche benötigen ebenfalls die staatliche Genehmigung. Protestantische Geistliche werden häufig im Ausland oder im Fernstudium ausgebildet. Religiöse Zeremonien zu Geburt, Heirat, Beerdigung und anderen Lebensereignissen können auf Anfrage zu Hause, auf Friedhöfen und in Einrichtungen stattfinden. Die formelle Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterberegistrierung ist Aufgabe von ZAGS und Gengesh-Räten. Eine heute geschlossene religiöse Ehe ersetzt nicht die staatliche Eheschließung. Nur historische religiöse Aufzeichnungen aus der Zeit vor Einführung des ZAGS-Systems werden formal gleichwertig anerkannt. Ein verlässlicher aktueller nationaler Gebühren- oder Fristenplan für religiöse Zeremonien ist nicht belegt. Die Kommission hat einen gesetzlichen Auftrag zur Förderung von Toleranz, Bearbeitung von Beschwerden und Koordinierung inländischer und ausländischer religiöser Kontakte. Staatlich organisierte Gesprächsrunden mit Religionsvertretern und die Zusammenarbeit des Außenministeriums mit der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen 2025 zeigen eine staatlich moderierte Form des interreligiösen Dialogs. Unabhängige landesweite interreligiöse Plattformen sind nicht belegt. Dennoch kann religiöse Praxis soziale oder administrative Risiken mit sich bringen, besonders für Minderheiten außerhalb größerer Städte und für Menschen, die vom Islam konvertieren. USCIRF-Berichte für 2025 beschrieben Kontrollen während des Ramadan in Balkanabat, Daşoguz und Ahal, darunter Befragungen bärtiger Männer, das Abnehmen von Kopfbedeckungen bei Frauen, Druck mit Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Festnahme von Jugendlichen bei Nachtgebeten. Der Bericht schilderte außerdem Eingriffe in orthodoxe Gottesdienste während der Fastenzeit und des Ramadan in Daşoguz sowie die Strafverfolgung von Zeugen Jehovas wegen Missionierung und Kriegsdienstverweigerung.
Religion in Turkmenistan
Turkmenistan ist ein säkularer Staat ohne Staatsreligion und ohne verpflichtende Religion; Menschen dürfen einer Religion folgen, sie wechseln oder ablehnen. Die Mehrheitsreligion ist der Islam, vor allem der sunnitische Islam. Daneben gibt es russisch-orthodoxe und kleinere armenisch-apostolische, schiitische, Bahai-, katholische, protestantische, Zeugen-Jehovas-, ISKCON- und jüdische Gemeinden. Religionsgemeinschaften dürfen nach Registrierung legal tätig sein, doch Gottesdienste, Religionsunterricht, Literatur und Auslandsverbindungen unterliegen staatlichen Verfahren und Aufsicht. Islamische Feiertage und die Haddsch sind öffentlich anerkannt und werden unter staatlich kontrollierten Bedingungen organisiert.
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