Das Strafgesetzbuch ist die alleinige Grundlage strafrechtlicher Haftung in Turkmenistan. Eine Person darf nur für ein gesetzlich als Straftat definiertes Verhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden; Behörden dürfen keine Haftung durch Rechtsanalogie schaffen. Die aktuelle Neufassung wurde am 17. April 2022 angenommen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Der amtliche Gesetzeseintrag vermerkt eine Änderung vom 30. September 2023. Der Eintrag zum Strafprozessgesetzbuch weist Änderungen vom 12. April 2025 und 22. November 2025 aus. Das turkmenische Strafrecht gilt im gesamten Staatsgebiet und erfasst außerdem Taten mit Bezug zu Binnengewässern, Hoheitsmeer, Luftraum, Festlandsockel, ausschließlicher Wirtschaftszone und turkmenischen Schiffen. Turkmenische Staatsbürger werden nach der angegebenen nationalen Regel nicht ausgeliefert. Ausländer und Staatenlose können ausgeliefert werden, wenn ein Vertrag dies vorsieht. Eine Straftat ist eine schuldhafte gesellschaftlich gefährliche Handlung oder Unterlassung, die Schaden verursacht oder eine gesetzlich anerkannte Gefahr schafft. Straftaten werden nach der Höchstfreiheitsstrafe eingestuft: leichte Straftaten mit bis zu 2 Jahren, mittelschwere mit bis zu 8 Jahren, schwere mit bis zu 15 Jahren und besonders schwere mit bis zu 25 Jahren Freiheitsstrafe. Die Vorbereitung einer Straftat ist nur bei mittelschweren, schweren und besonders schweren Taten strafbar. Das Gesetzbuch regelt außerdem Versuch, Mittäterschaft und Rückfall. Schuldunfähigkeit kann die strafrechtliche Verantwortung ausschließen und zu verpflichtenden medizinischen Maßnahmen führen; Trunkenheit gilt grundsätzlich nicht als Verteidigung. Ein gewöhnlicher Verfahrensweg beginnt mit einer Anzeige oder einem anderen Grund zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Darauf können eine erste Untersuchung, дознание genannt, oder eine Voruntersuchung folgen. Zu den Strafverfolgungsstellen gehören Ermittler der Staatsanwaltschaft, des Innenministeriums und der nationalen Sicherheitsbehörden. Der Staatsanwalt beaufsichtigt die Rechtmäßigkeit der Eröffnung oder Ablehnung eines Verfahrens und kann eine rechtswidrige Entscheidung aufheben. Eine Voruntersuchung ist grundsätzlich vorgeschrieben, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen. Ermittler dürfen weder Gewalt noch Drohungen oder andere rechtswidrige Methoden anwenden. Rechtswidrig oder aus unbekannter Quelle erlangte Beweise sind unzulässig. Eine Festnahme erfordert einen gesetzlichen Grund. Die Familie oder ein naher Angehöriger soll unverzüglich benachrichtigt werden; die Gesamtdauer der Festnahme eines Verdächtigen darf 72 Stunden nicht überschreiten. Die Vernehmung soll unverzüglich beginnen, andernfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Festnahme stattfinden. Bei Minderjährigen sollen Eltern oder Vormund unverzüglich informiert werden. Zu den Präventivmaßnahmen gehören Ausreisebeschränkungen, persönliche oder organisatorische Bürgschaft, Kaution und Untersuchungshaft. Bei Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als 2 Jahren erfordert Untersuchungshaft normalerweise die Genehmigung eines Staatsanwalts; die Haft von Minderjährigen soll eine Ausnahme bleiben. Kaution ist gesetzlich möglich, ihre praktische Anwendung wurde jedoch als uneinheitlich beschrieben. Ein Verdächtiger oder Beschuldigter hat das Recht zu schweigen und darf nicht gezwungen werden, gegen nahe Angehörige auszusagen. Die Beweislast liegt bei der Anklage; ein Geständnis allein reicht nicht aus. Ein Rechtsanwalt muss ab einer Vernehmung, der Bekanntgabe der Beschuldigung oder der Mitteilung über Festnahme oder Untersuchungshaft verfügbar sein, spätestens jedoch 24 Stunden nach einer Festnahme. Ein Rechtsanwalt ist in Jugendverfahren, bei verteidigungsrelevanter Behinderung, bei psychiatrischer Untersuchung und auf Antrag des Beschuldigten verpflichtend. Zu den vorgesehenen Schutzrechten gehören vertrauliche Gespräche mit dem Rechtsbeistand, Beweismittel und Anträge, ein Dolmetscher, Akteneinsicht sowie Beschwerden und Rechtsmittel. Kostenlose Rechtshilfe steht zur Verfügung, soweit das Gesetz sie vorsieht. Nur ein Gericht darf eine Person verurteilen oder eine Strafe verhängen. Je nach Zuständigkeit verhandeln der Oberste Gerichtshof, die Welayatgerichte, die Gerichte von Ashgabat und anderen Städten oder Etrap- und Stadtgerichte. Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; das Gericht kann sie jedoch wegen Staatsgeheimnissen, intimer Angelegenheiten, Jugendverfahren oder Sexualstraftaten schließen. Die Teilnahme der Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich vorgeschrieben. Ein Freispruch kann erfolgen, wenn keine Straftat vorlag, Tatbestandsmerkmale fehlen oder der Beschuldigte nicht beteiligt war. Über Kassationsbeschwerden entscheiden drei Richter. Prüfungsfristen betragen bei Welayat- oder Stadtgerichten bis zu 15 Tage mit möglicher außergewöhnlicher Verlängerung um 10 Tage und beim Obersten Gerichtshof bis zu einen Monat mit möglicher außergewöhnlicher Verlängerung um einen Monat. Das Gesetz sieht Geldstrafe, Berufs- oder Tätigkeitsverbote, Verlust von Titeln oder Auszeichnungen, Pflicht- oder Besserungsarbeit, Aufenthaltsbeschränkungen, Einziehung, Freiheitsbeschränkung, Freiheitsstrafe und militärische Sanktionen vor. Täter können außerdem verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen. Freiheitsstrafen dauern gewöhnlich zwischen 6 Monaten und 15 Jahren; bei besonders schweren Straftaten sind bis zu 25 Jahre möglich. Die Todesstrafe ist verfassungsrechtlich abgeschafft. Amnestie, Begnadigung und bedingte Entlassung können die Vollstreckung beeinflussen. Für eine bedingte Entlassung muss grundsätzlich mindestens ein Drittel der Strafe bei leichten oder mittelschweren, die Hälfte bei schweren und zwei Drittel bei besonders schweren Straftaten verbüßt sein; mindestens 6 Monate müssen verbüßt sein. Die Fristen zur Tilgung einer Verurteilung betragen abhängig von der Schwere grundsätzlich 1, 2, 3 oder 5 Jahre. Das Strafgesetzbuch erfasst Straftaten gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Privatsphäre, Familie und Minderjährige sowie Menschenhandel, Drogen, Staatssicherheit, Extremismus, Korruption, Umwelt, Verkehr und Militärdienst. Menschenhandel nach Artikel 128 wird mit 4 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft; erschwerende Fälle mit 8 bis 15 Jahren. Folter durch einen Amtsträger oder eine Person in amtlicher Funktion nach Artikel 201 wird mit 3 bis 8 Jahren, in erschwerenden Fällen mit 5 bis 10 Jahren bestraft; bei Tod oder schwerem Schaden gelten schwerere Folgen. Artikel 133 stellt Geschlechtsverkehr zwischen Männern unter Strafe und sieht bis zu 2 Jahre beziehungsweise in erschwerenden Fällen 3 bis 20 Jahre vor. Verkehrsdelikte betreffen Schienen-, Wasser-, Luft- und Straßenverkehr. Fahrlässig verursachte Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, Trunkenheit und Unfallflucht können die Folgen verschärfen. Werden im betrunkenen Zustand oder nach Unfallflucht zwei oder mehr Menschen getötet, sind 8 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich. Trunkenheit am Steuer mit mittelschweren Verletzungen oder geringem Schaden kann mit 6 Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden; bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren sind bis zu 2 Jahre möglich. Vollständiger freiwilliger Ersatz eines geringfügigen Schadens kann in bestimmten Fällen die Haftung ausschließen. Ein eigenes Kapitel zu digitalen Straftaten umfasst unbefugten Zugriff, Nötigung zur Übertragung von Informationen, Zerstörung oder Änderung von Daten, Störung von Informationssystemen oder Netzen, unrechtmäßige Aneignung, gefälschte Informationen, Schadsoftware, beschränkte elektronische Informationen, Internetressourcen für rechtswidrige Zwecke, Manipulation von SIM-Karten oder IMEI und Verstöße gegen technische Drohnenvorschriften. Die Folgen reichen von Geldstrafen und Besserungsarbeit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bei schweren Straftaten oder Gruppenhandlungen mit schwerwiegenden Folgen. Im Strafverfahren werden Geschädigte durch Ermittler, Staatsanwalt oder Gericht anerkannt. Sie können Informationen erhalten, Beweise vorlegen, Anträge einreichen, nach der Untersuchung die Akten einsehen, sich am Verfahren beteiligen, einen Vertreter bestellen, Ersatz verlangen und Entscheidungen anfechten. Nahe Angehörige können Verfahrensrechte übernehmen, wenn der Geschädigte gestorben ist. Eine zivilrechtliche Forderung auf Ersatz eines Sachschadens kann gemeinsam mit dem Strafverfahren eingereicht und verhandelt werden. Ein gesondertes Gesetz sieht staatlichen Schutz für Geschädigte, Zeugen und andere Beteiligte vor. Minderjährig sind Personen ab 14 bis unter 18 Jahren. Die allgemeine strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt mit 16 Jahren. Ab 14 Jahren besteht sie nur für aufgelistete schwere Straftaten, darunter vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Diebstahl, Raub, Erpressung, unrechtmäßige Wegnahme eines Fahrzeugs und bestimmte Waffen- oder Drogendelikte. Bei der Strafe für Minderjährige werden Entwicklung, Lebens- und Erziehungsbedingungen, Gesundheit, Schulbildung und Einfluss Erwachsener berücksichtigt. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafe, Besserungsarbeit, Freiheitsbeschränkung und Freiheitsstrafe. Besserungsarbeit ist auf arbeitsfähige Minderjährige ab 16 Jahren beschränkt. Die Höchstfreiheitsstrafen für Minderjährige betragen 1 Jahr bei leichten, 5 Jahre bei mittelschweren, 9 Jahre bei schweren und 12 Jahre bei besonders schweren Straftaten. Bei einer ersten leichten oder mittelschweren Straftat wird keine Freiheitsstrafe verhängt; erzieherische Maßnahmen können eingesetzt werden. Freiheitsstrafen werden in Besserungskolonien, Ansiedlungskolonien, Einrichtungen mit allgemeinem, strengem oder besonderem Regime, Gefängnissen, Erziehungskolonien und medizinischen Besserungseinrichtungen vollstreckt. Als Ziele werden Besserung, Prävention und soziale Wiedereingliederung genannt. Arbeit, Bildung, Berufsausbildung und psychosoziale Unterstützung können Teil der Vollstreckung sein. Kurze Besuche können bis zu 4 Stunden und lange Besuche bis zu 3 Tage dauern. Der Ombudsmann kann Gefängnisse ohne besondere Genehmigung besuchen; Beschwerden von Gefangenen müssen innerhalb von 24 Stunden unzensiert weitergeleitet werden. Entlassungshilfen können Unterstützung bei Arbeit und Unterkunft umfassen. Das formelle System sieht umfassende Verfahrensgarantien vor. Externe Berichte haben zugleich Vorwürfe willkürlicher Festnahmen, Folter oder Misshandlung, harter Haftbedingungen, eingeschränkter richterlicher Unabhängigkeit, Kontaktsperren und verspäteten oder uneinheitlichen Zugangs zu Rechtsbeistand dokumentiert. Verlässliche landesweite Daten zu Strafverfahren und Häufigkeiten sind öffentlich nicht verfügbar. Diese Umsetzungsbedingungen können den praktischen Verlauf eines Falls beeinflussen, selbst wenn die gesetzliche Regel eindeutig ist.
Strafrecht in Turkmenistan
Das Strafrecht in Turkmenistan regelt Straftaten, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Sanktionen und die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Das Strafgesetzbuch gilt landesweit und beruht auf Gesetzmäßigkeit, Gleichheit, persönlicher Schuld, Gerechtigkeit und humaner Behandlung. Nur ein Gericht darf eine Strafe verhängen; bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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