Bei einer LLC entscheiden die Partner insbesondere über Jahresabschluss, Ausschüttungen, Bestellung und Abberufung von Managern, Anteilsklassen, Satzungsänderungen, Reorganisation und Beendigung. Das Protokoll einer Gesellschafterversammlung sollte Ort und Datum, Teilnehmer und Vertreter, Tagesordnung, gefasste Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse und gegebenenfalls erklärte Widersprüche enthalten. Vertretungsnachweise müssen erkennen lassen, wer für einen Partner abstimmen durfte. Bei einer Einpersonen-LLC ersetzt der schriftliche Beschluss des alleinigen Partners das Versammlungsprotokoll. Soll ein Beschluss eine Registeränderung auslösen, müssen Inhalt, Mehrheit und Unterschriften zur beantragten Änderung und zu den übrigen Gesellschaftsdokumenten passen. Anteilstransaktionen benötigen daneben den vorgeschriebenen schriftlichen Transaktionsnachweis. Eine Joint-Stock Company unterliegt zusätzlichen Anforderungen an Einberufung, Protokollierung und Veröffentlichung. Eine Cooperative führt neben Sitzungsprotokollen ein internes Mitgliederregister. Ein Individual Entrepreneur benötigt keine Gesellschafterbeschlüsse, weil keine getrennte Gesellschaft und kein Partnerkreis bestehen. Mit Zahl der Partner, Anteilsklassen und Leitungsorganen steigt daher meist der laufende Aufwand für Vorbereitung, Abstimmung, Protokollierung und Aufbewahrung von Beschlüssen.
Beschlussdokumentation als Kriterium der Formwahl für eine Gesellschaft in Georgien
Gesellschaften in Georgien müssen wesentliche Entscheidungen durch nachvollziehbare Beschlüsse dokumentieren. Ein Protokoll hält Beteiligte, Tagesordnung, Abstimmung und Ergebnis fest. Auch der alleinige Partner einer Einpersonen-LLC muss seine Beschlüsse schriftlich festhalten.
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