Eine Limited Liability Company (LLC), in Georgien als შპს bezeichnet, muss wesentliche Entscheidungen durch nachvollziehbare Beschlüsse dokumentieren. Ein Protokoll sollte die Beteiligten, die Tagesordnung, die Abstimmung und das Ergebnis festhalten. Diese Pflicht entfällt nicht bei einer Einpersonen-LLC, denn auch der alleinige Partner muss seine Beschlüsse schriftlich festhalten. Daneben müssen Änderungen registrierter Unternehmensdaten bei der National Agency of Public Registry (NAPR) angemeldet werden. Bei einer LLC betrifft die Registerpflege unter anderem Änderungen der Partner, Manager, Vertretungsregeln, des Namens und der Geschäftsadresse. Veröffentlichte Registerdaten gelten grundsätzlich als richtig und vollständig, sodass veraltete Angaben rechtliche und praktische Probleme verursachen können. Ein Individual Entrepreneur benötigt keine Gesellschafterbeschlüsse und hat deshalb einen geringeren gesellschaftsrechtlichen Dokumentationsaufwand. Änderungen seiner registrierten Angaben müssen dennoch ordnungsgemäß angemeldet werden. Bei der Formwahl sollten daher nicht nur die Gründung, sondern auch Zuständigkeiten, Ablage, Beschlusswesen und regelmäßige Registerkontrollen berücksichtigt werden.
Laufender Verwaltungsaufwand als Kriterium der Formwahl für ein Unternehmen in Georgien
Der laufende Verwaltungsaufwand hängt in Georgien von der gewählten Unternehmensform und ihrer internen Struktur ab. Eine Gesellschaft benötigt insbesondere eine nachvollziehbare Beschlussdokumentation und die laufende Aktualisierung ihrer registrierten Daten, während die Verwaltung eines Individual Entrepreneur weniger gesellschaftsrechtliche Abläufe umfasst.
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