Beglaubigung von Bewerbungsunterlagen für ein Studium in der Schweiz

Eine beglaubigte Kopie für ein Studium bestätigt amtlich, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie ist für eine Schweizer Hochschulbewerbung nur einzureichen, wenn die Hochschule sie ausdrücklich verlangt. Welche Stellen beglaubigen dürfen und in welcher Form das Dokument vorliegen muss, richtet sich nach den Vorgaben der Zielhochschule.

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