Bei der Beglaubigung für eine Hochschulbewerbung sind einfache Kopie, beglaubigte Kopie und Original klar zu unterscheiden. Amtlich beglaubigte Zeugnisse können je nach Hochschulregel von einer Behörde, einem Notariat oder der ausstellenden Einrichtung bestätigt werden. Nicht jede Bestätigung wird von jeder Hochschule anerkannt. Deshalb ist vor der Beglaubigung zu prüfen, welche Stelle und welche Vermerke das gewählte Programm akzeptiert. Die Bestätigung muss sich auf das vollständige Dokument beziehen; mehrseitige Zeugnisse sowie Vorder- und Rückseiten dürfen nicht fehlen. Ein Scan sollte lesbar, vollständig und korrekt ausgerichtet sein. Verlangt die Hochschule zusätzlich eine Übersetzung, sind Originalsprache und Übersetzung nach deren Vorgaben einzureichen. Eine Beglaubigung ersetzt keine Übersetzung und bestätigt nicht die fachliche Gleichwertigkeit eines Abschlusses. Zur Prüfung der Dokumentenechtheit bei der Zulassung kann die Hochschule weitere Nachweise anfordern oder die ausstellende Einrichtung kontaktieren. Originale sollten nicht unaufgefordert versandt werden. Digitale Uploads können zudem eine spätere Prüfung der Originale oder weiterer bestätigter Unterlagen nicht ausschliessen.
Beglaubigung von Bewerbungsunterlagen für ein Studium in der Schweiz
Eine beglaubigte Kopie für ein Studium bestätigt amtlich, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie ist für eine Schweizer Hochschulbewerbung nur einzureichen, wenn die Hochschule sie ausdrücklich verlangt. Welche Stellen beglaubigen dürfen und in welcher Form das Dokument vorliegen muss, richtet sich nach den Vorgaben der Zielhochschule.
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