Eine beglaubigte Kopie bestätigt amtlich, dass sie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie ist nur einzureichen, wenn die Zielhochschule dies ausdrücklich verlangt und die beglaubigende Stelle akzeptiert. Bei Unterlagen in einer nicht akzeptierten Sprache kann zusätzlich eine Übersetzung erforderlich sein. In der Regel werden dann das Dokument in der Originalsprache und die zugehörige Übersetzung gemeinsam eingereicht. Ob die Übersetzung amtlich oder beglaubigt sein muss, entscheidet die Hochschule. Digitale Kopien, einfache Kopien, beglaubigte Kopien und Originale sind nicht austauschbar. Originaldokumente sollten deshalb nur auf ausdrückliche Aufforderung und über den genannten Weg eingereicht werden. Für digitale Dateien legt die Hochschule Format, Grösse, Benennung und mögliche Anzahl fest. Zeugnisse und Textdokumente werden häufig als PDF verlangt, während für Fotos oder Arbeitsproben andere Formate gelten können. Vollständig ist eine Bewerbung erst, wenn alle Pflichtfelder und Pflichtdokumente fristgerecht übermittelt und die verlangten Abschlussschritte ausgeführt wurden. Auch nach der Einreichung kann die Hochschule weitere Dokumente oder Korrekturen anfordern.
Formvorgaben für Bewerbungsunterlagen zu einem Studium in der Schweiz
Die Formvorgaben einer Studienbewerbung bestimmen, in welcher Form Dokumente hochgeladen oder eingereicht werden müssen. Je nach Hochschule können Anforderungen an Dokumentenformat, Beglaubigung der Bewerbungsunterlagen, Übersetzung der Studienunterlagen und Vorlage von Originalen gelten. Verbindlich sind die Angaben des Studiengangs und des Bewerbungsportals.
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