Eine Zeugniskopie für die Hochschule muss vollständig, lesbar und korrekt ausgerichtet sein. Bei Ausweisen und mehrseitigen Dokumenten sind alle verlangten Seiten sowie Vorder- und Rückseiten zu erfassen. Eine einfache Kopie gibt das Dokument wieder, enthält aber keine amtliche Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit dem Original. Verlangt die Hochschule eine beglaubigte Kopie, genügt ein gewöhnlicher Scan deshalb nicht. Die Aufforderung, Originale für das Studium vorzulegen, kann bereits im Bewerbungsverfahren oder erst vor der endgültigen Immatrikulation erfolgen. Manche Hochschulen verlangen für einzelne Unterlagen Originale, während andere bestätigte Kopien akzeptieren. Digitale Uploads ersetzen eine spätere Prüfung der physischen Dokumente nicht. Bei der Dokumentenprüfung für die Zulassung kann die Hochschule Angaben zudem bei der ausstellenden Einrichtung verifizieren. Übersetzungen sind zusammen mit den Originalsprachfassungen nach den jeweiligen Vorgaben einzureichen. Originale dürfen nicht unaufgefordert versandt werden, da Form und Einreichungsweg institutionell geregelt sind. Die Anforderungen im Bewerbungsportal geben an, welche Dokumentart im jeweiligen Schritt benötigt wird.
Originaldokumente und Kopien für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Bei Originaldokumenten für die Studienbewerbung entscheidet die Schweizer Hochschule, ob zunächst digitale Kopien genügen oder später Originale vorgelegt werden müssen. Einfache Kopien, beglaubigte Kopien und Originale sind nicht austauschbar. Originalunterlagen sollten nur auf ausdrückliche Aufforderung und über den genannten Weg eingereicht werden.
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