Für die Übersetzung der Bewerbungsunterlagen gelten die Vorgaben der jeweiligen Hochschule und des gewählten Studiengangs. Die Hochschule legt fest, welche Dokumentensprachen sie ohne Übersetzung akzeptiert. Bei der Dokumentsprache für die Zulassung ist deshalb nicht allein die Unterrichtssprache des Programms ausschlaggebend. Wird eine beglaubigte Übersetzung für die Hochschule verlangt, muss sie von einer nach deren Regeln anerkannten Stelle erstellt oder bestätigt sein. Selbst angefertigte Übersetzungen genügen in diesem Fall nicht. Das Originaldokument und die Übersetzung sollten vollständig sein und eindeutig einander zugeordnet werden können. Mehrseitige Zeugnisse, Rückseiten, Stempel und ergänzende Vermerke dürfen nicht fehlen. Die Dateien müssen lesbar, korrekt ausgerichtet und im verlangten Format hochgeladen werden. Eine Übersetzung ersetzt weder eine geforderte Beglaubigung des Originaldokuments noch eine spätere Echtheitsprüfung. Originale sollten nur versandt werden, wenn die Hochschule sie ausdrücklich anfordert. Bei unklaren Sprach- oder Formvorgaben entscheidet die zuständige Zulassungsstelle über die akzeptierte Einreichung.
Übersetzung von Bewerbungsunterlagen für ein Studium in der Schweiz
Eine Zeugnisübersetzung für ein Studium kann verlangt werden, wenn die Dokumentsprache nicht zu den von der Schweizer Hochschule akzeptierten Sprachen gehört. In der Regel werden das Dokument in der Originalsprache und die zugehörige Übersetzung gemeinsam eingereicht. Ob eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, bestimmt die Zielhochschule.
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