Ob eine Bewilligung zu den Studienunterlagen gehört, richtet sich nach der Zielhochschule, dem Studienprogramm und der persönlichen Situation. Wer bereits einen Schweizer Aufenthaltstitel besitzt, muss die verlangten Angaben wahrheitsgemäss in das Bewerbungsformular übertragen. Die Kopie sollte vollständig, lesbar und nach den Portalvorgaben hochgeladen werden. Je nach Verfahren kann die Hochschule unterschiedliche Bewilligungsarten oder ergänzende Nachweise verlangen. Der Wohnstatus für die Zulassung darf nicht mit der fachlichen Studienberechtigung gleichgesetzt werden. Eine bestehende Aufenthaltsbewilligung führt deshalb nicht automatisch zur Zulassung. Umgekehrt ersetzt ein positiver Zulassungsentscheid kein Visum und keine aufenthaltsrechtliche Bewilligung. Der Aufenthaltsausweis Hochschule ist zudem vom amtlichen Pass oder von der Identitätskarte zu unterscheiden. Falls kein Aufenthaltstitel vorhanden ist, sind nur die im Formular verlangten Angaben und Dokumente einzureichen. Zuständig für die Studienbewerbung bleibt die Hochschule; über Visum und Aufenthalt entscheiden die dafür zuständigen Behörden.
Nachweis des Aufenthaltsstatus für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Der Aufenthaltsstatus für die Studienbewerbung ist nachzuweisen, wenn die Hochschule diese Angabe für das konkrete Verfahren verlangt. Als Aufenthaltsausweis für die Hochschule dient in der Regel eine Kopie der vorhandenen Schweizer Bewilligung oder des ausdrücklich geforderten Aufenthaltstitels. Der Nachweis kann Fristen, Gebühren oder die administrative Einordnung der Bewerbung beeinflussen, ersetzt aber keinen Identitätsausweis.
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