Nachweis des Aufenthaltsstatus für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz

Der Aufenthaltsstatus für die Studienbewerbung ist nachzuweisen, wenn die Hochschule diese Angabe für das konkrete Verfahren verlangt. Als Aufenthaltsausweis für die Hochschule dient in der Regel eine Kopie der vorhandenen Schweizer Bewilligung oder des ausdrücklich geforderten Aufenthaltstitels. Der Nachweis kann Fristen, Gebühren oder die administrative Einordnung der Bewerbung beeinflussen, ersetzt aber keinen Identitätsausweis.

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