Die Angaben im Bewerbungsformular müssen mit dem gültigen Identitätsausweis übereinstimmen. Bei einem Pass wird üblicherweise die Datenseite eingereicht, während bei einer Identitätskarte Vorder- und Rückseite verlangt werden können. Auch die angegebene Staatsangehörigkeit muss den Ausweisdaten entsprechen. Ein Passfoto ist nur erforderlich, wenn die Hochschule oder das Portal es ausdrücklich verlangt. Vorgaben zu Bildausschnitt, Hintergrund, Dateiformat und Auflösung unterscheiden sich je nach Hochschule. Weicht der aktuelle Name von einem Namen auf Zeugnissen oder anderen Nachweisen ab, kann ein amtlicher Namensnachweis erforderlich sein. Dieser verbindet die Bildungsdokumente nachvollziehbar mit den aktuellen Personalien. Ein Nachweis des Aufenthaltsstatus ist einzureichen, wenn die Hochschule ihn für das konkrete Verfahren verlangt. Dafür kann eine Kopie der vorhandenen Schweizer Bewilligung oder des ausdrücklich geforderten Aufenthaltstitels dienen. Der Aufenthaltsnachweis ersetzt den Identitätsausweis nicht. Verbindlich sind jeweils die Dokumenten- und Formvorgaben der gewählten Hochschule.
Nachweise zu den Personalien für die Bewerbung um ein Studium in der Schweiz
Personaliennachweise für das Studium belegen Identität, Staatsangehörigkeit, aktuellen Namen und gegebenenfalls den Aufenthaltsstatus. Als Identitätsnachweis für die Hochschule dient in der Regel eine Kopie eines gültigen amtlichen Passes oder einer Identitätskarte. Welche weiteren Bewerbungsunterlagen zu den Personalien nötig sind, richtet sich nach der Hochschule und dem Bewerbungsportal.
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